Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 94

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In der gestrigen Ausgabe des "Standard" ist die Schlagzeile zu finden: Die Senioren leben heute besser denn je zuvor. – In diesem Artikel wird dargestellt, daß in den letzten zehn Jahren, seit die ÖVP in der Regierung ist, der Ausgleichszulagenrichtsatz um 58,6 Prozent gesteigert werden konnte, während der Lebenshaltungskostenindex um 25,1 Prozent gestiegen ist. Die Senioren mußten im Jahre 1966 58,6 Prozent ihrer Pension für die Ernährung ausgeben, im Jahre 1996 waren es nur mehr 32 Prozent. Es ist also eine Verbesserung des Lebensstandards eingetreten. Das sind die Fakten, die nicht wegzudiskutieren sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch in der Sozialpolitik gilt natürlich der Grundsatz, daß sie die Kunst des Möglichen ist, denn alles muß ja finanziert werden. Es muß Gruppen geben, die die Beiträge, die dann verteilt werden können, liefern.

Wir haben auch in der Landwirtschaft ein sehr rundes Paket ausverhandelt. Wir haben die Sommermonate genützt, um langanstehende Forderungen zumindest auch teilweise miteinzubauen. Es gibt in der Landwirtschaft mit Einführung der Bauernpension bereits ein Zwei-Säulen-System, nämlich die betriebliche Absicherung mit dem Ausgedinge und die finanzielle Absicherung über die Pension. Deshalb bin ich froh, daß wir hier auch einen Schritt setzen konnten, daß das fiktive Ausgedinge von 35 auf 30 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes abgesenkt werden kann. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.) Diese Maßnahme bringt den ärmsten Pensionisten immerhin 220 Millionen Schilling im Jahr und bedeutet für Ausgleichszulagenbezieher in der Landwirtschaft, daß sie ab kommendem Jahr monatlich, und zwar 14mal im Jahr, um 1 000 S mehr bekommen als noch im heurigen Jahr. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Bereich ist die Mutterschaftsbetriebshilfe, die immerhin von 250 auf 300 S aufgestockt werden konnte. (Abg. Aumayr: Sind Sie zufrieden damit?) Wir hätten natürlich höhere Wünsche gehabt, aber immerhin ist es ein Kompromiß. Frau Abgeordnete Aumayr, Sie kennen sich leider in diesen Dingen einfach nicht aus. Aber das ist immerhin ein Betrag von 34 000 S pro Geburt, er wird von bisher 28 000 S auf 34 000 S aufgestockt. (Abg. Aumayr: Sind Sie zufrieden damit?) Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt werden pro Tag 300 S gewährt, das heißt, die Bäuerin kann 34 000 S pro Geburt aus dieser Mutterschaftsbetriebshilfe bekommen.

In der Krankenversicherung ist es möglich, daß wir mit einem Sachleistungsvertrag mit der Gebietskrankenkasse in Zukunft zu den Gebühren der Gebietskrankenkasse die Arztrechnungen versorgen können. Die Aufhebung der Subsidiarität war sicher schmerzlich (weitere Zwischenrufe der Abg. Aumayr ) , aber es war uns klar, daß die Subsidiarität nicht mehr zu halten war.

Es gab einen Entschließungsantrag vom 2. Oktober 1996 betreffend Weiterentwicklung der Sozialversicherung, dem auch die Freiheitliche Partei zugestimmt hat. Er ist einstimmig angenommen worden. In diesem wurde verlangt, daß sämtliches Erwerbseinkommen in Zukunft sozialversicherungspflichtig ist.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Zeit und der nun folgenden Unterbrechung möchte ich nur noch feststellen: Die Politik ist dazu da, Angst zu nehmen und nicht, um sie zu schüren! Das sollte vor allem der Opposition ins Stammbuch geschrieben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche nunmehr, um 15 Uhr, die Verhandlungen über den Punkt 1 der Tagesordnung, damit wir, wie angekündigt, mit der Behandlung des Dringlichen Antrages nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung um 15 Uhr beginnen können.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen betreffend Harmonisierung der Pensionssysteme (628/A) (E)


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