Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 96

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegen mir zwar noch weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung vor, aber wir können das Problem vielleicht abkürzen, wenn folgendes klargestellt wird:

1. Für diesen Dringlichen Antrag ist der Bundeskanzler zuständig.

2. Nach den Bestimmungen der Bundesverfassung ist der Staatssekretär zur parlamentarischen Vertretung berechtigt und befähigt. (Abg. Mag. Stadler: Aber nicht in Sachen Richtlinienkompetenz!)

3. Ich werde Frau Bundesministerin Hostasch zu einer Stellungnahme zum Antrag nicht das Wort erteilen. Sie kann sich, wenn sie es wünscht, im Zuge der weiteren Debatte zu Wort melden.

4. Die Herbeiholung des Herrn Vizekanzlers würde nicht mir obliegen, sondern eines Beschlusses des Hauses bedürfen.

So sehe ich die Dinge.

Kollege Khol verzichtet auf eine Wortmeldung, Kollege Kostelka verzichtet auch.

Ich gestatte ausnahmsweise eine zweite Wortmeldung, obwohl die Geschäftsordnung besagt, daß eine Debatte nur zulässig ist, wenn ein Beschluß gefaßt wird. Aber ich will am Beginn dieser Sitzung nicht so streng sein. – Kollege Stadler, noch einmal bitte.

15.04

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Das ist kein Debattenbeitrag. Ich repliziere ausdrücklich auf das, was Sie eben festgehalten haben, und stelle dies ausdrücklich in Abrede. (Abg. Dr. Nowotny: Das ist eine Debatte!)

Es ist nicht die Kompetenz des Staatssekretärs, aufgrund der Kompetenz als Koordinierungs- und Richtlinienbefugter etwa den Vorsitz im Ministerrat zu führen, und Sie werden mir auch keine diesbezügliche Bestimmung im Bundesministeriengesetz zeigen können. (Abg. Dr. Nowotny: Es geht um die parlamentarische Vertretung!) Dies würde nämlich bedeuten, daß der Herr Staatssekretär im Vertretungsfalle die vollen Kompetenzen eines Bundeskanzlers für die gesamte Bundesregierung hätte. Dies ist nicht der Fall.

Hiezu kennt unsere Bundesverfassung ausdrücklich die Funktion eines Vizekanzlers, es sei denn, die Österreichische Volkspartei hat auf diesbezügliche verfassungsmäßige Kompetenzen bereits verzichtet und damit den Herrn Vizekanzler in seinen Kompetenzen geschmälert.

Herr Präsident! Um eben diese Frage zu klären, ersuche ich nun mit Nachdruck um Durchführung einer Präsidialsitzung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Nowotny. )

15.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bleibe bei der Praxis, daß in einem solchen Fall jede Fraktion zu Wort kommt, wenn sie das wünscht. 

Herr Abgeordneter Khol, bitte.

15.05

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verweise auf Artikel 78 der Bundesverfassung: "Den Bundesministern können zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden." (Abg. Dr. Nowotny: Na eben! – Abg. Leikam: Das sollten Sie eigentlich wissen!) Das heißt also, daß der Bundeskanzler hier im Haus durch den Staatssekretär vertreten ist. (Abg. Dr. Haider: Aber nicht für die gesamte Bundesregierung! – Abg. Dr. Nowotny: Verfassung lesen! – Abg. Mag. Stadler: Im Gegensatz zu Ihnen kann ich sie


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