Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 58

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liche Programme nicht in der Lage sein, kostendeckend zu arbeiten. Um aber der gesetzlichen Verpflichtung, die es aus dem Staatsvertrag, aber auch aus dem Volksgruppengesetz gibt, nachzukommen – der Bund ist ja aufgerufen, das zu tun –, sind entsprechende Mittel im Rahmen der Volksgruppenförderung dafür vorzusehen.

Davon ist aber im Budget 1998 nicht die Rede. Ich frage mich: Wie will man internationale Abkommen, die in Österreich Gesetzesrang haben – sie sind schon längst unterzeichnet –, einhalten? In diesen hat man sich ausdrücklich zu etwas verpflichtet, und zwar in der Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Dort steht im § 11, daß man sich zur Einrichtung mindestens eines Rundfunksenders in den Regional- beziehungsweise Minderheitensprachen zur Förderung der Sprachen und der Volksgruppen verpflichtet.

Die Förderung, wenn es um das Geld geht – sozusagen im Geist –, wenn es nichts kostet, ist billig. Wenn es aber darum geht, diesem auch Geist einzuhauchen, Geist in Form von finanzieller Unterstützung für Betreiber von Privat- oder Lokalradios, gibt es keine Initiative. Deshalb auch mein Abänderungsantrag betreffend zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der für die kontinuierliche mediale Versorgung notwendig sein wird, der sich aber vor allem auch auf die hohen Investitionskosten bezieht, die zu Beginn anstehen. Ich meine, daß dieser Bedarf nur durch die Aufstockung der Volksgruppenförderung gedeckt werden kann, denn sonst hieße es ja, daß bei der bisherigen Volksgruppenförderung, die ohnehin nicht erhöht wird, obwohl die Lohnkosten steigen, alles teurer wird, alles beim alten bleibt. Es ist erstmals so, daß diese eingefrorenen Förderungen unangetastet zu bleiben haben und ein eigener Posten für die mediale Versorgung zu schaffen ist. Das ist der Inhalt meines zweiten Abänderungsantrages:

Der Voranschlagsansatz 10506 Volksgruppenförderung wird ergänzt um ...

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Nach der Geschäftsordnung müssen Sie Abänderungsanträge verlesen. Das heißt, Sie müssen den Wortlaut, so wie Sie ihn hier überreicht haben, vortragen; ein freier Vortrag ist leider nicht vorgesehen. (Abg. Mag. Stadler: Was heißt "leider"?)

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Dann lese ich ihn auch so vor.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde zur Regierungsvorlage: Bundesfinanzierungsgesetz für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen betreffend die Erweiterung der Volksgruppenförderung (Gruppe 1 Innenverwaltung, Kapitel 10, Bundeskanzleramt mit Dienststellen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist nachfolgender Voranschlagsansatz wie folgt zu erweitern.

VA-Ansatz 1/10506 AB 43 Volksgruppenförderung ist – neu –

1/10507 AB 43, mediale Versorgung in Volksgruppensprachen, 10 Millionen Schilling.

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den jeweiligen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Volksgruppen- und Minderheitenförderung nicht leere Worte sein sollen, wenn vor allem die mediale Versorgung – das ist ein Teil österreichischer Medienpolitik – nicht nur ein leeres, ein unhörbares Wort, wenn es um das Radio geht, sein soll, dann brauchen Radiobetreiber dieses Geld. Sie brauchen Ihre Unterstützung, indem


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