Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 57

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Darum, Herr Dr. Khol, bringe ich sozusagen im konsequenten Weiterdenken Ihrer Logik – für diese Logik bin ich ja sehr – einen Abänderungsantrag ein, der dies auch budgetär, zahlenmäßig und von den finanziellen Auswirkungen her für die Volksgruppen logisch zu Ende bringt. Die Logik kann doch nur folgende sein: Wenn die Möglichkeit, aus diesem Budgettopf – nämlich aus der Publizistikförderung – Subventionen und Unterstützungen zu lukrieren, nicht mehr gegeben ist, muß dieses Geld an anderer Stelle – und das wurde sogar in einer Ausschußfeststellung betont – zu holen sein; und an anderer Stelle muß dafür auch finanzielle Vorsorge getroffen werden. Es bedarf dieses Beschlusses, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe vor allem auf Ihre Zustimmung; und da ist es gottlob der Klubobmann einer ganzen Fraktion. Insofern ist es einfach, weil sein Wort in der Fraktion ja beispielgebend für alle wirken sollte.

Die Sozialdemokraten werden sich folgendem Abänderungsantrag sicher nicht verschließen – so schätze ich Sie nicht ein –, und darum bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde zur Regierungsvorlage: Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1998 in 841 der Beilagen betreffend die Erweiterung der Volksgruppenförderung (Gruppe 1 Innenverwaltung, Kapitel 10, Bundeskanzleramt mit Dienststellen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage ist nachfolgender Voranschlagsansatz wie folgt zu ändern:

Beim VA-Ansatz 1/10506, AB 43 wird die Volksgruppenförderung von 52,720 Millionen auf – neu –

um 500 000 S erhöht und ändert sich auf 53,220 Millionen Schilling.

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den jeweiligen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.

*****

Das ist die konsequente Festschreibung der Logik von nicht minderheitenfeindlichem Handeln in der Politik, denn minderheitenfeindliches Handeln wäre es, Volksgruppenpublikationen von der Publizistikförderung auszuschließen. Bei dieser Änderung besteht die Möglichkeit, daß sich Volksgruppenorganisationen und Vereine, die zweisprachig oder auch einsprachig in Volksgruppensprachen publizieren wollen, dieses Geld im Rahmen dieses Sondertopfes aus der Volksgruppenförderung holen. – Das ist der erste Abänderungsantrag.

Meine Damen und Herren! Der zweite Abänderungsantrag ist ein für die österreichischen Volksgruppen und für die medienpolitische Darstellung der österreichischen Volksgruppen besonders wesentlicher. Sie wissen, daß dieser Tage die Entscheidungen der Regionalradiobehörde betreffend Frequenzzuteilungen erfolgen werden, basierend auf dem Regionalradiogesetz. Wir wissen jetzt schon, daß aufgrund der abgeschlossenen Verhandlungen unter den verschiedenen Radiowerbern sichergestellt ist, daß ab dem Jahre 1998 sowohl im Burgenland als auch in Kärnten jeweils ein Privatradio den Sendebetrieb aufnehmen wird, welches einen ganz beträchtlichen Anteil seines Programms in einer Minderheitensprache anbieten wird. In Kärnten erfolgt dies in slowenischer Sprache, im Burgenland in kroatischer und ungarischer Sprache und auch in Romani, der Sprache der burgenländischen Roma.

Aufgrund der besonderen Situation der Minderheiten in Österreich, insbesondere der peripheren räumlichen Verteilungen, aber auch aufgrund der wirtschaftlichen und strukturellen Schwäche vor allem in den Siedlungsgebieten, in denen Volksgruppen leben, wo diese Radioprogramme betrieben werden, werden diese Anbietergemeinschaften für minderheitensprach


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite