Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 87

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Lebensmittel haben für uns Österreicher einen sehr, sehr hohen Stellenwert. Gentechnisch veränderte Lebensmittel werden von den meisten Konsumenten abgelehnt. Immerhin haben das 1,2 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher sehr eindrucksvoll im Rahmen des Gentechnik-Volksbegehrens dokumentiert.

Wir haben daher in sehr konsequenter Weiterverfolgung des Prinzips, daß jeder Konsument über den Inhalt eines Lebensmittels Bescheid wissen muß, eine lückenlose Kennzeichnung von Genlebensmitteln verlangt, und zwar eine eindeutige, eine klare und eine unverkennbare Kennzeichnung.

Gerade die Diskussion um das Biogensoja hat aber auch die Notwendigkeit einer unabhängigen und vor allem effizienten Kontrollinstanz gezeigt. (Zwischenruf der Abg. Motter. ) Frau Kollegin Motter! Wir haben in Österreich diese effiziente Kontrollinstanz mit der Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Bundes; sie ist heuer mittlerweile 100 Jahre alt geworden. Wir haben dort die Fachleute, die im konventionellen Lebensmittelbereich bahnbrechende Arbeit im Analysebereich geleistet haben. Die Expertisen der Wiener Anstalt genießen europaweiten Ruf (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Motter ), auch und insbesondere – Frau Kollegin Motter, ich konnte mich persönlich davon überzeugen – im Nachweis von gentechnisch veränderten Lebensmitteln.

Ich finde es eigentlich sehr, sehr eigenartig, daß der Aufdecker an den Pranger kommt, daß seine Qualifikation angezweifelt wird, statt den Produzenten anzuprangern, der sich verkaufsfördernder Pickerln bedient und damit etwas vortäuscht, von dem er entweder ganz genau weiß, daß es nicht stimmt, oder von dem er zumindest weiß, daß er nichts garantieren kann.

Ich darf Ihnen einen Brief der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung an ein Nachrichtenmagazin verlesen, einen Leserbrief, der allerdings leider nicht erschienen ist: Die erhobenen Vorwürfe, daß die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Forschung seit April das Ergebnis einer Untersuchung geheimhalte, ist unrichtig. Am 8. April wurde der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Forschung eine Probe vom Wiener Marktamt übergeben. Da in dem offensichtlich dem Nachrichtenmagazin vorliegenden Untersuchungszeugnis als Untersuchungsbeginn der 9. April aufscheint, ist der Irrtum entstanden, daß somit auch an diesem oder in den folgenden Tagen ein Ergebnis vorgelegen sein muß. Dies war nicht der Fall und wurde auch Ihnen gegenüber leider vergeblich erklärt.

Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Forschung noch kein Nachweisverfahren, das bis zur forensischen Sicherheit reichte. Die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung nahm deshalb an einem internationalen Ringversuch teil, der Mitte September abgeschlossen wurde. Der tatsächliche Untersuchungsbeginn war der 9. September. Am 16. September lag erstmals das positive Ergebnis vor. Zur Absicherung des Ergebnisses – es war schließlich die erste positive Probe – wurde die Probe an das Staatliche Lebensmitteluntersuchungsamt Braunschweig geschickt. Die Bestätigung des Ergebnisses erhielten wir am 24. Oktober. Das Verbraucherschutzministerium erhielt unseren Bericht in der Folge.

Das heißt, es kommt da auch sehr eindeutig heraus, daß eine effiziente Kontrolle natürlich über die entsprechenden Ressourcen verfügen muß, nämlich über finanzielle, über räumliche und auch über personelle. Und ich glaube – und da sind wir wahrscheinlich auch einer Meinung –, die Steigerung der Mittel im kommenden Budgetjahr von 35 auf 36 Millionen wird möglicherweise künftig nicht ausreichen, wenn wir eine wirklich effiziente Kontrolle haben wollen.

Vor einer Diskussion über eine Ausgliederung und Privatisierung dieser Lebensmitteluntersuchungsanstalt, wie sie schon mehrfach in den Raum gestellt wurde, kann ich nur warnen, denn eine privatisierte Kontrolle hat meiner Meinung nach ein sehr massives Unabhängigkeitsproblem. (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen, daß sich die Österreicherinnen und Österreicher auf die Kennzeichnung, auf Pickerln, auf Garantien verlassen können, und wir brauchen daher eine effiziente und auch unabhängige Kontrolle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.


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