Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 103

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Herr Abgeordneter Kräuter hat sich auch mit den legistischen Anregungen auseinandergesetzt. Diese legistischen Anregungen werden, Herr Abgeordneter, auf Wunsch des österreichischen Nationalrates, aufgrund einer Entschließung in der XVII. Gesetzgebungsperiode, dem österreichischen Nationalrat jährlich zugemittelt, und diese Anregungen sind lediglich Ausfluß unserer Prüftätigkeit. Hier teilen wir dem Nationalrat mit, wo bei der korrekten Anwendung von gesetzlichen Normen unbillige Härten für den Bürger entstehen, die gar nicht im Sinne und im Geiste des Gesetzes und des Gesetzgebers sein können. Wir machen den Gesetzgeber darauf aufmerksam, daß diese unbilligen Härten nach Möglichkeit im Interesse von mehr Bürgerfreundlichkeit behoben werden sollten. Darin sehen wir unsere Aufgabe, Herr Abgeordneter, und nicht darin, Gesetzesanträge zu stellen! Das würde weit über unsere Aufgabenstellung hinausgehen. Das ist die Anregung des Parlamentsklubs der Grünen, wodurch wir uns sehr geehrt fühlen, aber das ist nicht primär unsere Intention, sondern wir wollen in Hinkunft nur legitimiert sein – auch gesetzlich legitimiert sein –, diese legistischen Anregungen dem Nationalrat unterbreiten zu dürfen – nicht bloß aufgrund einer Entschließung aus der XVII. Gesetzgebungsperiode.

Herr Abgeordneter Wurmitzer hat den Schutz der Prüfbeamten der Volksanwaltschaft und des Rechnungshofes durch Pragmatisierung auch in Zukunft eingefordert. Die drei Volksanwälte stellen sich einmütig hinter diese Forderung, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir würden Sie eindringlich bitten, bei allfälligen Überlegungen hinsichtlich der Pragmatisierung in Hinkunft daran zu denken, daß die Prüfbeamten der Volksanwaltschaft sowie des Rechnungshofes eines besonderen Schutzes durch die Republik Österreich bedürfen, weil sie sonst Pressionen ausgesetzt werden könnten, die ihrem freien Bewegungsspielraum durchaus hinderlich sein könnten. Wir würden Sie also bitten, bei allfälligen Debatten über Einschränkungen, Reduzierungen von Pragmatisierungen nicht zu vergessen, daß Prüfbeamte sowohl des Rechnungshofes als auch der Volksanwaltschaft eines besonderen Schutzes auch in Hinkunft bedürfen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen auch mitteilen, daß die drei Volksanwälte nächste Woche im Verfassungsausschuß und im Plenum des österreichischen Bundesrates erstmals den 20. Bericht an den Nationalrat präsentieren werden und dort mit den Damen und Herren Bundesräten über Einladung des Bundesrates debattieren werden. Wir freuen uns sehr darüber, daß sie uns diese Möglichkeit eingeräumt haben, und werden selbstverständlich gerne von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Ich danke Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie im Rahmen der Debatte freundliche Worte über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft gefunden haben, für Ihre lobenden Erwähnungen unserer Institution und darf Sie ersuchen, die Intentionen der Volksanwaltschaft hinsichtlich Weiterentwicklung in Erinnerung zu behalten und uns allenfalls zum gegebenen Zeitpunkt zu einer Debatte mit Ihnen einzuladen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

18.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort von seiten der Frau Spezialberichterstatterin wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über die Beratungsgruppe I des Bundesvoranschlages für das Jahr 1998.

Diese umfaßt die Kapitel 01 bis 06 des Bundesvoranschlages in 841 der Beilagen in der Fassung des Spezialberichtes in 910 der Beilagen.

Hiezu hat Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich des Budgetkapitels 02 eingebracht.


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