Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 113

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Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, das sehr bald zu tun, denn – und damit bin ich bereits bei den letzten Punkten – alle Dinge, die es noch gibt, die ich als ausständige Vorhaben urgiere, wurden bereits in der vor letzten Legislaturperiode angekündigt und sind entweder im Sand verlaufen, wie mein erstes Beispiel, die Umwelthaftung, die zumindest seit 1990, also seit ich Mitglied des Nationalrates bin, noch in jeder Regierungserklärung eines Bundeskanzlers, exklusive des jetzigen, immer als ein prioritäres Vorhaben enthalten gewesen ist. (Abg. Mag. Barmüller: Ja! Immer als unerledigt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muß heute davon ausgehen, daß das vollkommen schubladisiert wurde (Abg. Dr. Gredler: Genau!) , da niemand mehr davon spricht, obwohl speziell Sie, Herr Bundesminister Michalek, die Umwelthaftung – ich nenne nur den Kurztitel – immer als ein Ihnen sehr wesentliches Anliegen bezeichnet haben. Es würde mich in der heutigen Diskussion natürlich interessieren, was damit los ist. Was ist jetzt damit? Wie schaut das aus? Was ist mit der produktiven Arbeit der Arbeitsgruppe im Ressort, die nicht nur druckreife, sondern abschluß- beziehungsweise beschlußreife Vorlagen erarbeitet hat? Was ist mit dieser umfangreichen Arbeit? So viele sozusagen Mann- und Frau-Jahre sollen willkürlich verschwendet werden?

Herr Bundesminister! Ich weiß, daß das, wie Sie mir zuflüstern, nicht in Ihrem Bereich liegt. Darum freue ich mich, daß Frau Dr. Fekter einmal nach mir spricht, denn sie kann uns vielleicht ein wenig Aufklärung darüber geben, was aus diesen Punkten, die alle immer in den Koalitionsabkommen enthalten waren, geworden ist. Aber lassen Sie mich noch drei weitere Punkte anfügen.

Ich gebe meinem Mißfallen und meiner Enttäuschung darüber Ausdruck, daß das Einbringen des außergerichtlichen Tatausgleiches für Erwachsene nun, nach Ihren Ankündigungen in der letzten Woche in diesem Haus, erneut zeitlich verzögert wird. Wir haben hier im Nationalrat eine einstimmige Entschließung gefaßt, daß Sie uns eine Vorlage überbringen sollten. Die Frist dafür ist längst abgelaufen. Ich kenne selbstverständlich die Schwierigkeiten, die sich dabei ergeben, aber es sind nicht zuletzt vor allem budgetäre Fragen, die das Einbringen einer Regierungsvorlage ins Hohe Haus sehr beeinflussen.

Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz: Es gibt kein Geld, deshalb kann man die Vorlage nicht bringen, man bringt die Vorlage nicht, deswegen gibt es kein Geld. Ich wage die Prognose, daß wir im Zusammenhang mit dem nächsten Budget, das bereits im ersten Halbjahr 1998 beschlossen werden wird, eine ähnliche Antwort bekommen werden. Darum meine ich, daß in dieser Frage von Ihrer Seite – in unser aller Interesse, und es sind das keine allzu umstrittenen Fragen – rasches Handeln geboten wäre.

Der dritte Punkt, das strafprozessuale Vorverfahren, ist fast eine Never-ending-Story. Seit ich Justizsprecherin der Grünen bin, wird diesbezüglich eine große Reform angekündigt. – Bis heute gibt es sie nicht! Die seinerzeitige U-Haft-Reform liegt nun schon Jahre zurück. Sie wurde damals klarerweise vorgezogen, weil in dieser Frage krasser und akuter Handlungsbedarf bestand. Nun liegt das jedoch schon einige Jahre zurück. Die Erfahrungen, die damit gemacht wurden, sind durchwegs positiv. Das sollte Sie, Herr Bundesminister, meiner Ansicht nach dazu animieren, die noch offenen Punkte prioritär zu behandeln. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der letzter Punkt: das Scheidungsfolgenrecht. Es gibt dazu eine Arbeitsgruppe – ich komme jetzt wieder auf die Arbeitsgruppen zu sprechen (Abg. Dr. Mertel: Unterarbeitsgruppe!) , damit die Damen und Herren auch sehen, wie gut gearbeitet wird –, die seit Juli 1995, auch mit Zustimmung beziehungsweise unter Mitarbeit aller Fraktionen, tätig ist. Es gibt zahlreiche Protokolle und Ergebnisse, die zwar meinen Vorstellungen nicht zur Gänze entsprechen, aber ein unglaublich großer Schritt in Richtung Versorgungsausgleich und Zurückdrängung des Verschuldensprinzips bei Scheidungen wären.

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, hier aktiv zu werden, damit der parlamentarische Justizausschuß weiterhin sozusagen Unterfutter für seine Arbeit bekommt und darin nicht ausschließlich durch Sachzwänge, etwa wegen Erlassung von EU-Richtlinien und ähnlichem, bedrängt wird.


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