Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 96. Sitzung / Seite 115

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Wir sagen ein grundsätzliches Ja zum außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene, aber: Die Stellung des Opfers muß vorher eindeutig verbessert werden, damit es nicht unter dem Aspekt, daß es um einen Täter-Opfer-Ausgleich geht, quasi zu einer Überrumpelung kommt. Das Opfer muß auch ganz genau wissen, worauf es sich einläßt. Vor allem ist es ja, wenn man weg vom staatlichen Strafmonopol in Richtung Täter-Opfer-Ausgleich geht, in der Hand des Opfers gelegen, zu sagen: Okay, ich akzeptiere den Ausgleich, und dafür wird der Täter nicht bestraft. – Diese Verantwortung, sehr geehrter Herr Minister, kann nicht in einem einmaligen Gespräch klargemacht werden. Da muß es zu einer professionelleren und vor allem institutionellen Information der Opfer kommen.

Wir können uns auch nicht vorstellen, daß der außergerichtliche Tatausgleich, wie im Begutachtungsentwurf vorgesehen, bis zu einem Strafrahmen von fünf Jahren zur Anwendung kommt. Das erscheint uns viel zu hoch. Und rechtsstaatlich gehört auch geklärt, wie denn die Abgrenzung zwischen einerseits Vollzug, Bewährungshilfe und Täterbetreuung und andererseits – da wir ja im Vorbereich des Strafvollzuges sind – der Abwicklung des Täter-Opfer-Ausgleiches vorgenommen werden soll, damit es zu einem wirklich fairen Verfahren kommt. Denn die Bewährungshilfe ist ja klassischerweise immer auf der Seite der Täter angesiedelt. Die organisatorische Trennung muß wirklich gewährleistet sein: von der Ausbildung bis hin zu den Räumlichkeiten. Wir werden eine klar abgegrenzte Infrastruktur brauchen, sonst können wir dieses Instrument nicht einführen.

Mit dem Budget, das wir heute beschließen, werden wir auch die Vorbereitungen zur Einführung des Euro im Justizressort finanzieren. Ich bin sehr zuversichtlich, daß das Ressort rechtzeitig alle notwendigen Vorkehrungen treffen wird. Mit der in der nächsten Sitzung des Justizausschusses zu behandelnden Wertgrenzen-Novelle sind ja bereits Schritte in diese Richtung gesetzt worden.

Herr Minister! Über die ehrgeizigen Bauvorhaben Ihres Ressorts müssen, glaube ich, noch intensivere Gespräche geführt und Entscheidungen in der Politik gefällt werden. Bevor auf den Schlachthofgründen um Milliardenbeträge geplant oder gebaut wird, soll die Politik ganz eindeutig entscheiden, wofür sie gebraucht, verplant und dann verbaut werden.

Zu meinem Vorredner: Ich teile die Auffassung des Kollegen Ofner in der Sache fahrlässige Krida. Es ist unverständlich, daß fast 60 Prozent der Konkursverfahren mangels Masse abgewiesen werden – und das ohne Kridaverfahren. Das heißt, diese sogenannten Täter kommen alle ungeschoren davon (Abg. Dr. Fuhrmann: Das stimmt ja nicht!), während diejenigen, die nicht alles verwirtschaftet und nichts beiseite geschafft haben, der fahrlässigen Krida beschuldigt werden. Da haben wir Handlungsbedarf, da muß es eine Neuerung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollegin Stoisits! Weil das Licht schon leuchtet, kann ich jetzt nicht mehr auf Ihre Argumente eingehen. Umwelthaftung: grundsätzlich ja. Aber eine reine Gefährdungshaftung mit Beweislastumkehr: eindeutig nein.

Hinsichtlich der "Arbeitsgruppe Scheidungsfolgen" trete ich gegen eine gänzliche Auflassung des Verschuldensprinzips ein, ich bekenne mich aber zum Versorgungsausgleich.

Meine Damen und Herren! Werter Herr Minister! Zum Schluß: Die Arbeit mit Ihnen und Ihrem Ressort ist für uns von der ÖVP bisher im großen und ganzen zufriedenstellend verlaufen. Wenn uns jedoch die gemeinsame Arbeit Mißbehagen verursacht, so tun wir das kund. Und das haben wir bei der letzten Fragestunde ganz eindeutig getan. Mißbehagen hat uns die Arbeit deshalb verursacht, weil wir gewisse Dinge einfach nicht mittragen oder mitentwickeln wollen und können. Lieber Herr Minister! Bitte bedenken Sie, daß Sie für Novellen aus Ihrem Haus eine Mehrheit in diesem Haus brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.


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