Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 100

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gewinne, diese Schuldennachlässe, steuerfrei bleiben müssen. Wenn sie nicht steuerfrei bleiben, werden, so meine ich, mehr Unternehmen in den Konkurs getrieben als saniert.

Ich bin daher grundsätzlich damit einverstanden – ich bin der Ansicht, daß wir im Finanzausschuß in der inhaltlichen Diskussion zu einer Regelung kommen werden –, daß man den Unternehmen, die saniert werden, helfen soll. Wir werden den 2. Dezember abwarten und im Finanzausschuß entsprechende Weichen stellen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

15.50

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als im Zusammenhang mit dem Belastungspaket der § 36 EStG, die Steuerfreistellung der Sanierungsgewinne, ersatzlos gefallen ist, haben wir Freiheitlichen von Anfang an darauf hingewiesen, daß es sich bei dieser Bestimmung um ein arbeitsplatz- und betriebsvermögenvernichtendes Gesetz handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich verstehe daher den Fristsetzungsantrag, und es verwundert mich, daß Kollege Nowotny meint, er werde diesem Fristsetzungsantrag deswegen nicht zustimmen, weil diese Frage ohnehin am 2. Dezember in der Ausschußsitzung behandelt wird. (Abg. Rosemarie Bauer: Sehr richtig!) Ist es in diesem Hohen Haus wirklich so, daß eine Regierungspartei einem Antrag, nur weil er nicht von einer Regierungspartei kommt, nicht zustimmen kann? (Abg. Dr. Fekter: Wir haben schon gehandelt!) Wie ist eigentlich das Selbstverständnis eines Abgeordneten einer Regierungspartei? (Abg. Rosemarie Bauer: Was ist wichtiger?)

Ich darf Ihnen folgendes sagen: Wir Freiheitlichen werden diesem Fristsetzungsantrag sehr wohl zustimmen, weil es wirklich "brennt", denn diese Bestimmung wird mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten.

Angesichts der Signale aus dem Finanzministerium – so meint etwa Herr Universitätsdozent Peter Quantschnigg in der "Presse" vom 6. November: "Wir denken nicht an eine Nachjustierung" – frage ich mich, wer in Österreich die Gesetze beschließt, wer Nachjustierungen bestimmt: das Parlament, also wir hier im Hohen Haus, oder die Damen und Herren im Ministerium?

Auch das Argument des Kollegen Nowotny, seit dem Belastungspaket seien die Verlustvorträge unbeschränkt abzugsfähig, ist nicht zutreffend. Es stimmt zwar, daß Verlustvorträge nun immerwährend abzugsfähig sind, aber was passiert, Herr Professor, wenn die Verlustvorträge nicht ausreichen, um den buchmäßigen Sanierungsgewinn abzudecken? – Dann tritt die volle Steuerpflicht ein.

Auch das Argument, es läge eine Doppelbegünstigung vor – einerseits Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes, andererseits ewiger Verlustvortrag –, stimmt schlicht und einfach nicht, weil die gesetzlichen Bestimmungen aussagen, daß Verlustvorträge zunächst auf den Sanierungsgewinn, auf einen früher steuerfrei gewesenen Anteil am Gesamteinkommen anzurechnen sind, und erst der dann verbleibende Verlustvortrag ist mit laufenden Einkünften zu verrechnen. Daher sollte aus freiheitlicher Sicht diese Bestimmung des ehemaligen § 36 EStG wiedereingeführt werden.

Herr Kollege Peter! Am Inhalt des Antrages auf Änderung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes stört mich die Einschränkung auf: Sanierungsgewinne infolge eines Reorganisationsverfahrens im Sinne des zweiten Abschnitts des Unternehmensorganisationsgesetzes. Ich glaube nicht, daß diese Einschränkung zielführend ist. Wenn wir die dringend notwendige Steuerfreistellung der Sanierungsgewinne wiedereinführen, dann nur in vollem Umfang! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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