Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 26

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jetzt kommt daraus das Zitat –: "Der Studiendekan/Die Studiendekanin hat den/die Universitäts-/Hochschullehrer/in, der/die den/die Verfasser/in einer Dissertation betreut hat, jedenfalls zu einem/r Beurteiler/in zu bestellen."

Nun, ich will mich jetzt nicht nur über die Sprache dieses Gesetzes lustig machen – das war ein Zitat aus einer Schweizer Zeitung; ich möchte das betonen –, sondern in Erinnerung rufen, daß es Hauptaufgabe dieses Gesetzes war, den Universitäten mehr Autonomie zu bringen. Aber Autonomie gebracht oder angeblich gebracht – flugs – hat Herr Kollege Niederwieser – ich bitte, es ihm auszurichten. Er hat davon gesprochen, man müsse Druck auf die Unis ausüben. Man hat also Autonomie gewährt, aber kaum in Kraft getreten, hieß es, man müsse Druck – dieses Wort hat er laut "Presse" verwendet – ausüben dahin gehend, daß die Studienpläne rasch erlassen werden. Und auch Sie, Herr Minister, haben dann später einmal vom "zusätzlichen Druck" gesprochen, der hier auszuüben sei.

Ich will dem etwas Positives abgewinnen, nämlich die Einsicht, man müsse an diesem Gesetz möglicherweise doch etwas ändern. Aber Druck halte ich nicht für richtig. Herr Kollege Niederwieser hat auch gesagt, wie er sich diesen "Druck" vorstellt, nämlich durch die verschiedene Zuteilung von Mitteln. Man hängt also mit der Autonomie sozusagen am Gängelband des Geldes, und damit bin ich auch – manche Vorredner mögen mir das verzeihen – beim Thema Budget.

Der Preis für die Autonomie – oder für diese angebliche Autonomie – ist sehr vielfältig. Ich bedanke mich für die Beantwortung einer Anfrage, vor allem bei den Beamten des Ministeriums. Es hat mich tatsächlich überrascht, zu lesen, wie das Verhältnis der Planstellen des Verwaltungsdienstes an Universitäten zu den Planstellen für Lehrpersonal tatsächlich aussieht – ich lasse jetzt den Krankenpflegedienst beiseite –: Hochschullehrer etwa 54 Prozent des Personalstandes, 46 Prozent ist Verwaltungspersonal. Das heißt, die Autonomie hat zumindest – ich sage das schonungsvoll – keinen Abbau der Bürokratie an den Universitäten gebracht; ich würde sogar vermuten, einen Zuwachs von Bürokratie, vor allem durch das neue UOG.

Es ist der dritte Prüfungstermin angesprochen worden, und es ist gesagt worden, die Professoren wehren sich dagegen. Ich bitte um Verzeihung, daß ich einmal ausnahmsweise für meinen Stand etwas sage. Ich beispielsweise habe seit mehreren Semestern einen dritten Prüfungstermin wahrgenommen, mit anderen Kollegen, und ich muß sagen, dieser dritte Prüfungstermin zerhackt den Lehrbetrieb mitten im Semester und führt zu nicht immer positiv zu beurteilenden Blocklehrveranstaltungen. Vor allem ist jetzt, da auch die schriftlichen Prüfungen mit einbezogen werden, jedenfalls mehr Prüfungspersonal erforderlich, ist auf jeden Fall mehr administratives Personal erforderlich, und es sind natürlich auch Prüfungslokale bereitzustellen. Das geht mitten im Semester eindeutig auf Kosten der Lehre.

Meine Damen und Herren! Wenn es jetzt diese Divergenz gibt, daß manche Fakultäten da Bedenken anmelden, dann möchte ich sagen: Ich würde es nicht negativ sehen, daß man Bedenken anmeldet. Wenn man sich dem Gesetzestext verweigert, dann ist das richtigerweise zu kritisieren, aber auch hier hat die schlechte Gesetzeslage etwas gebracht, nämlich, daß sich dort, wo in den Studienplänen eine andere Anzahl von Prüfungsterminen, und zwar weniger, festgeschrieben ist und die Studienpläne jetzt eingefroren sind, im Konnex mit dem Gesetzestext – ich sage das einmal so – zumindest das rechtstheoretisch interessante Problem stellt: Welches Gesetz ist zu welchem die Lex specialis? – Man hätte das vielleicht, bei einem besseren Gesetz, Herr Kollege Lukesch, auch regeln können.

Schließlich könnte man jetzt zusätzlich sagen: Na schön, weniger Lehre, aber wir haben ja jetzt mehr Lehre durch die Lehrbeauftragung neuen Typs. Diesbezüglich entnehme ich auch der dankbar entgegengenommenen Anfragebeantwortung, daß es sich bei dieser neuen Lehrbeauftragung um eine Strukturbereinigung handeln soll. Eine Strukturbereinigung, bitte! Und auf der anderen Seite haben wir Autonomie. Ich frage mich: Wie paßt das eigentlich zusammen? – Diese Strukturbereinigung kostet Geld. Wenn das etwas bringt – warum auch nicht, selbst in Zeiten des Sparpakets –, dann wäre es ja gut, aber es werden ja jetzt mindestens dreisemestrig tätige Assistenten verpflichtet zu lehren. Und ich wage die Behauptung, daß man jetzt zwar mehr hat, quantitativ mehr hat, aber qualitatitiv ist hier nicht unbedingt eine Verbesserung eingetreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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