Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 28

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! Was ich damit ausdrücken möchte, ist, daß wir hier mit einem Vollzugsdefizit zu kämpfen haben, das leider wieder auf uns Politiker zurückfällt, weil selbstverständlich nicht die Administration, sondern wir Politiker dafür verantwortlich gemacht werden. So heißt es etwa in einem Kommentar der "Oberösterreichischen Nachrichten": Bei aller berechtigten Kritik gibt es einen schalen Nachgeschmack. Politiker haben das Gesetz im Parlament verabschiedet. Sie haben es aber offenbar nicht gelesen, sonst hätten sie den Unfug früher erkennen müssen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Das tut weh, weil wir uns wirklich nicht für diesen Unfug verantwortlich fühlen – und es auch nicht sind –, sondern versucht haben, dieses Gesetz, so gut es in unseren Kräften stand, tatsächlich zu konzipieren und durchzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Minister! Als Unfug angesehen wird – insbesondere von den betroffenen Jugendlichen – auch die Verordnung über den psychologischen Eignungstest, dem sich 15jährige Bewerber um den Mopedausweis unterziehen müssen. Jedenfalls muß die verkehrspsychologische Untersuchung, die Schülern oder Lehrlingen, die sich diesen Betrag sicherlich höchstens in Ausnahmefällen leisten können, 5 000 S kostet, billiger werden. Es muß auch das ganze Verfahren vereinfacht werden. (Beifall bei der ÖVP.)

In dieser Verordnung wird auch kein Unterschied zwischen "normalen" Bewerbern und denjenigen um den Führerschein ab 15 Jahren gemacht. Das sind jene Bewerber um eine Lenkerberechtigung – ich zitiere aus der Verordnung –, die fünfmal den theoretischen Teil der Fahrprüfung oder viermal den praktischen Teil der Fahrprüfung nicht bestanden haben, bei denen aufgrund einer ergänzenden amtsärztlichen Untersuchung Zweifel an deren kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, insbesondere an der Intelligenz und am Erinnerungsvermögen bestehen.

Meine Damen und Herren! Diese Gleichstellung ist absurd und lächerlich, ja geradezu beleidigend und zeigt nur, daß man den jungen Bewerbern Prügel vor die Füße werfen wollte. (Beifall bei der ÖVP.) Selbst der oberösterreichische sozialdemokratische Verkehrslandesrat Haider fordert die Abschaffung der verkehrspsychologischen Untersuchung. (Abg. Auer: Das ist vernünftig!) Er läuft damit bei uns offene Türen ein, denn die verkehrspsychologische Untersuchung wurde nur deshalb eingeführt, weil sie vom Kuratorium für Verkehrssicherheit und vom Verkehrsministerium zur Bedingung gemacht wurde, um überhaupt die Möglichkeit des Mopedfahrens ab 15 Jahren zu geben. (Abg. Schuster: Jugendfeindlich!)

Ich halte es in Zeiten des Wettbewerbsgebotes der EU rechtlich und politisch für bedenklich, daß das Kuratorium für Verkehrssicherheit durch die in der Verordnung festgelegten Bedingungen ein Quasimonopol für die Durchführung dieser Untersuchung erhält. Das halten wir für wirklich nicht richtig! (Zustimmung bei der ÖVP.)

In Bayern ist Mopedfahren schon ab 15 Jahren erlaubt, im übrigen auch in der Schweiz und in etlichen anderen Ländern. (Abg. Auer: In der Schweiz ab 14!) Das funktioniert problemlos. Dort hat man bei der psychologischen Untersuchung einen einfacheren und billigeren, aber dennoch effektiven Weg eingeschlagen. Die psychologische Prüfbescheinigung, die vom bayerischen TÜV ausgestellt wird, kostet 207 D-Mark. Die Untersuchung wird von einem amtlich anerkannten Prüfer nach dem deutschen Sachverständigengesetz vorgenommen.

Das alles funktioniert dort bestens und problemlos. – In Österreich hingegen kostet diese Untersuchung 5 000 S. Auf diese Art und Weise verschrecken wir die jungen Bürger, die auf das Moped angewiesen sind, weil sie sonst ihren Arbeitsplatz, ihren Lehr- und Schulplatz gerade im ländlichen Raum nicht unter adäquaten Bedingungen erreichen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Angesichts der aktuellen Verkehrsunfallzahlen bekräftige ich vor allem meine Forderung nach verursacherbezogener Unfallbekämpfung. Die Hauptursache von Verkehrsunfällen ist die hohe, nicht angepaßte Fahrgeschwindigkeit mit einer Häufigkeit von 42 Prozent. (Abg. Khol: So ist es!) Weitere Hauptunfallursachen sind Vorrangmißachtung mit 13 Prozent, riskantes Überholen mit 8 Prozent, vorschriftswidriges Überholen mit 10 Prozent, und erst dann kommt Alkoholisierung mit 7 Prozent. Ein großes Problem ist – das zeigen auch


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite