Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 113

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Aber es wird nur gehen, wenn alle Beteiligten an einem Strick ziehen. (Abg. Mag. Stadler: Kollege Kier, er hat ein Verfassungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen!)  – Ja, noch dazu, wo Sie sich dazu bekannt haben – was ich ja begrüße –, nicht zu einer Verfassungsbestimmung greifen zu wollen. Das begrüße ich. (Abg. Mag. Stadler: Das schau ich mir an!) Das wäre aber die einzige Möglichkeit gewesen, Herr Bundeskanzler, denn das, was Sie einfachgesetzlich machen müßten, hätte enteignenden Charakter. Wenn Sie wirklich enteignen wollen, dann werden Sie ein Verfassungsgesetz brauchen (Bundeskanzler Mag. Klima: Das wollen wir nicht!) , denn sonst wird Ihnen der Verfassungsgerichtshof – Sie wissen das – ein entsprechendes Erkenntnis zustellen. (Abg. Mag. Stadler: Fürs Protokoll: Der Bundeskanzler sagt: Das wollen wir nicht!) Und in diesem Fall wären wir dann sogar grundsätzlich – im Unterschied zu anderen Erkenntnissen, wo wir nicht so jubeln – an der Seite des Verfassungsgerichtshofes, denn einseitige und entschädigungslose Enteignung ist nicht gut. Fairerweise muß man das schon erwähnen.

Daher: Wie, Herr Bundeskanzler, wollen Sie das machen? Entweder Sie melden sich heute noch ein zweites Mal von dieser Regierungsbank aus, oder Sie schweigen. Wenn Sie schweigen, dann werden wir wissen, daß das auch eine Antwort ist – ich wiederhole: das ist auch eine Antwort –, denn einfach in Verträge einzugreifen wird nicht möglich sein, aber es ist vielleicht zu überlegen, ob man nicht über die Umstandsklausel einmal ein bißchen nachdenken sollte, ob also alle diese Verträge, um die es geht, nicht unter anderen Umständen abgeschlossen worden sind.

Ich habe schon darüber nachgedacht, aber leider – so lange ist die Ausgliederung noch nicht her – haben Sie die Ausgliederung von A bis Z verdorben (demonstrativer Beifall des Abg. Meisinger ) beziehungsweise hätten Sie sie gar nicht durchführen dürfen. Denn um die jetzige Situation zu erreichen, daß nämlich ohnehin die Republik die Pensionen bezahlt, hätten Sie gleich die Ausgliederung sein lassen können. Denn jetzt haben wir das Problem, daß der Generaldirektor zwar die arbeitsorganisatorischen Anweisungen geben kann, aber die Republik bezahlt die Bezüge – vereinfacht gesagt. Sie spalten damit sozusagen die Arbeitnehmer auf: Auf der einen Seite ist nun eine ausgegliederte Organisation, ein Rechtsträger, der vor sich hin werkt, und auf der anderen Seite sind die Pensionisten, die vom Bund bezahlt werden. Jeder, der bei der Bahn früher in Pension geht, ist ein Geschenk, denn er ist früher weg. – Das hinkt doch auf allen vier Füßen!

Daß es für die neuen Eisenbahner eine andere Regelung gibt, erkennen wir an. Aber aufgrund der relativ hohen Personalstände und der Strukturnotwendigkeiten sind die Neuaufnahmen der seltene Fall und die längerdienenden Altbestände der häufigere Fall. In einem Unternehmen, in dem es mehr Pensionisten als Aktive gibt, ist das Pensionsproblem eben ein doppeltes. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Er hat das Wort. Redezeit: maximal 10 Minuten.

16.24

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Herr Kollege Kier mir die Arbeit abgenommen hat, das Problem im Zusammenhang mit den Eisenbahnerpensionen zu erklären, stelle ich nochmals die Frage, Herr Bundeskanzler, und bitte Sie wirklich, sie auch zu beantworten: Wie stellen Sie sich das vor? Wie wollen Sie durch Verhandlungen mit der Eisenbahnergewerkschaft in Einzelarbeitsverträge eingreifen? Das ist denkunmöglich! Das können Sie nicht machen! Diesbezüglich sind Sie uns eine Antwort schuldig. – Herr Kollege Khol! Es kann auch sein, daß Sie uns diese Antwort geben wollen. Es würde mich wundern. (Abg. Dr. Khol: Nein, der Dr. Feurstein! Der Dr. Feurstein wird sie geben!)

Dasselbe Problem, das wir bei den Eisenbahnern haben, stellt sich natürlich auch in anderen Bereichen. Kollege Kier hat es schon erwähnt: Auch im Bereich der Kammern gibt es Pensionsregelungen, die auf Einzelverträgen beruhen, und auch in diesen Bereichen besteht an und


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