Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 126

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kenne Sie noch von den Behinderten her, Herr Abgeordneter! Sie reden draußen immer ganz anders, als Sie hier im Parlament reden!)

Meine Damen und Herren! Noch etwas muß ich Ihnen sagen: Wehe uns, wenn Ihre Vorschläge zur Pensionsreform Wirklichkeit werden! Sie haben am 4. November Ihr Pensionskonzept auf den Tisch gelegt. Was würde es bedeuten? – Es würde keine Harmonisierung zwischen den einzelnen Systemen bedeuten, wie wir sie anstreben und verlangen – Abgeordneter Spindelegger hat das sehr deutlich gesagt –, aber, meine Damen und Herren, es würde für die Österreicherinnen und Österreicher eine Volkspension bedeuten, eine Grundpension, und ich sage Ihnen ganz klar: Eine Grundpension, eine Volkspension lehnen wir ab! Das kommt für uns nicht in Frage! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir wollen das Versicherungsprinzip in unserer Pensionsversicherung. (Beifall und Bravorufe des Abg. Meisinger. ) Sie wollen eine Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für den Arbeitnehmer, meine Damen und Herren. Jeder bekommt zwar nur eine Grundpension, soll aber 22,8 Prozent ... (Ruf bei den Freiheitlichen: Es kann weniger auch sein!) Sie sagen, das kann etwas weniger sein, aber er muß von seinem vollen Gehalt die Beiträge bezahlen, bekommt dann aber nur eine Grundpension. Danke schön für diesen Vorschlag! Den lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Sie sagen ganz deutlich: Wir verlangen (Abg. Dr. Graf: Sie haben es sich noch nicht einmal durchgelesen!) , daß die Pensionsbemessungsgrundlage eingefroren wird. Das heißt also, keine Verbesserung der Pensionen für die Jungen. Wer in den nächsten Jahren in Pension geht, hätte ein Einfrieren der Pensionsbemessungsgrundlage zu erwarten, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Stadler: Die letzten Wahlen wurden wegen dir verloren! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Die ÖVP hat schon einmal wegen Ihnen eine Wahl verloren!) Überlegen Sie einmal, was das bedeutet: Wer in zehn Jahren geht, hätte genau die gleiche Pension wie derjenige, der im Jahre 1997 geht, meine Damen und Herren! Keine Berücksichtigung der Inflation, keine Berücksichtigung der Lohnentwicklung, keine Berücksichtigung der Entwicklung des Lebensstandards. – Nein danke für diese Pensionsreform! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Sie geben Zeitungswissen her! Das ist Ihr normales Niveau!)

Sie wollen eine Absenkung der Nettoersatzrate für die Pensionen, meine Damen und Herren. Wir geben heute den Pensionisten eine Nettoersatzrate im gesetzlichen Bereich von ungefähr 70 bis 74 Prozent. Wenn wir das absenken, führt das zu einer Verarmung der Pensionisten. Wollen Sie wirklich nur eine Nettoersatzrate von im Durchschnitt 50, von 40 Prozent geben? Nennen Sie mir die Zahl, die Sie wirklich geben wollen! Absenkung der Nettoersatzrate: Nein danke! Eine solche Pensionsreform lehnen wir grundsätzlich ab. So etwas kommt für uns nicht in Frage! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sagen allerdings ja zur zweiten Säule. Wir waren diejenigen, die das Pensionskassengesetz, die das Betriebspensionsgesetz im Jahre 1972 initiativ hier im Parlament eingebracht haben. (Abg. Dr. Khol: Ein Gesetz!) Wir verlangen aber, daß es auf freiwilliger Basis geschieht. (Abg. Mag. Stadler: Ein Gesetz auf freiwilliger Basis! Gottfried, jetzt wird es gefährlich!) Wir verlangen, daß es auf freiwilliger Basis ist und nicht verpflichtend. In diesem Punkt können wir mit der FPÖ auch nicht mitgehen, so sehr wir diese zweite Säule anerkennen. (Abg. Dr. Graf: Die zweite Säule haben wir schon, in 13 Jahren sind Sie bei der dritten!)

Ich möchte einen letzten Punkt noch erwähnen. Meine Damen und Herren! Es wurde hier immer gesagt, wir können nicht in die Angleichung der Beamtenpensionen an die Bundesbahnbedienstetenpensionen eingreifen. Wir haben im Jahre 1992 eindeutig – eindeutig! – im § 22 festgelegt: Bis zu ihrer Neuregelung bleiben durch dieses Bundesgesetz die Bestimmungen über das Dienst-, Besoldungs- und Pensionsverhältnis der Bundesbahnbediensteten unberührt. Aber es ist gleichzeitig gesagt worden: bis zur Neuregelung, und wenn eine Neuregelung durch Gesetz kommt, haben wir natürlich die Möglichkeit, daß wir auch diese Frage der Angleichung im Gesetz lösen können. Und dafür treten wir ein. Wir wollen ein klare, eindeutige gesetzliche Regelung für diese Angleichung, für diese Harmonisierung mit den Bundesbahnbediensteten, und wir wollen nicht, daß das in einem nebulosen Bereich bleibt. Für uns ist es ganz wichtig, daß


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