Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 168

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Weiters heißt es: "... Überlegungen zur Umsetzung der Entscheidung des Herrn Bundesministers anzustellen."

Herr Bundesminister! Sie haben die gesetzlich vorgegebenen Abläufe und Regelungen klar mißachtet. Das ist ein weiterer Vertrauensbruch gegenüber dem Parlament und gegenüber der Politik! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Dies ist so typisch dafür, wie es der Herr Verteidigungsminister mit dem Parlament hält.

Zum zweiten (Abg. Cap: Zeit!): Ich habe genügend Zeit! Wir haben noch 28 Minuten, Herr Kollege Cap, also genügend Zeit, uns ausführlich mit der Verteidigungspolitik des Herrn Ministers Fasslabend auseinandersetzen.

Herr Bundesminister! Die Adaptierung der Heeresreform, die Sie gestartet haben, ist auch fachlich äußerst fraglich. Ich formuliere das sehr höflich. Ich will hier und heute gar nicht zu einer Kommentierung dieser Ihrer Vorstellungen kommen, weil ich davon ausgehe, daß Sie uns ja irgendwann einmal zu den politischen Gesprächen einladen werden, die Sie zumindest angekündigt haben, oder daß wir irgendwann einmal im Ausschuß oder im Verteidigungsrat weiterdiskutieren können, obwohl ich höre, daß Sie keine Zeit haben, daß der Verteidigungsrat in absehbarer Zeit tagen kann.

Inhaltlich ist die Adaptierung jedenfalls fraglich. Denn Sie, Herr Bundesminister, gehen vom Umfang der Streitkräfte her zurück auf ein Bundesheer, das schwächer ist als das Bundesheer des Jahres 1956, aber Sie belassen die gesamte Führungsstruktur so, wie sie das Bundesheer zur Zeit der Raumverteidigung gehabt hat. Das heißt, Sie reduzieren wieder einmal nur bei der Truppe, die Strukturen lassen Sie bestehen. Sie bauen damit ein Potemkinsches Dorf auf. (Abg. Schwarzenberger: Sie plädieren für die Entlassung der Offiziere!)

Herr Kollege, das ist auch die Bewertung eines Offiziers! Der Herr Bundesminister hat ja aus vielen Vorschlägen der Offiziere, der verantwortlichen Planungsoffiziere ausgewählt. Das war die Entscheidung des Herrn Bundesministers. Und ich weiß, daß es viele, viele Varianten, bessere Varianten als die vom Herrn Bundesminister ausgewählten, gegeben hat.

Meine Damen und Herren! Die Frage der Zerschlagung der mechanisierten Truppen, die Frage, daß es keine politisch abgesicherten Rahmenbedingungen gibt, die Frage, daß es keinen Finanzplan gibt – all diese Fragen verurteilen die Heeresreform, die der Herr Bundesminister starten will, schon zum Scheitern, bevor diese Reform überhaupt eingeleitet ist. Und auf die kritischen internen Anmerkungen in den Krisensitzungen, die in den verschiedensten Landeshauptstädten stattgefunden haben – angefangen vom Ländle bis nach St. Pölten – möchte ich hier gar nicht näher eingehen. Das zeigt, Herr Minister, daß Sie wirklich eine falsche Maßnahme ohne vorherige konkrete politische Abstimmung gesetzt haben und daß es höchste Zeit ist, daß Sie sich überlegen, wie Sie in Zukunft damit umgehen werden und wie Sie auch Ihre persönliche Zukunft sehen, wie Sie in notwendigen Gesprächen zu einer für die militärische Landesverteidigung sinnvollen Lösung kommen wollen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluß noch einen Punkt anschneiden, weil ich glaube, daß er sehr wichtig ist auch im Zusammenhang mit dem Selbstverständnis des Parlaments, nämlich die Frage des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres. Das Bundesheer ist seit acht Jahren im Assistenzeinsatz an der burgenländisch-ungarischen Grenze. Selbstverständlich ist das Bundesheer zu einer Assistenzleistung heranzuziehen, wenn die zivilen Behörden zur Auftragserfüllung nicht in der Lage sind.

Meine Damen und Herren! Eine Assistenzleistung bedeutet aber eine kurzfristige Aushilfe für die zivile Behörde, und zwar so lange, bis sie in der Lage ist, die ihr verfassungsmäßig zugeordneten Aufgaben zu erfüllen. Und es ist verfassungsmäßig die Aufgabe des Innenministeriums, unsere Grenze zu überwachen. Es ist nicht eine Aufgabe des Bundesheeres, sicherheitspolizeiliche Tätigkeiten wahrzunehmen! Und wenn das Bundesheer acht Jahre lang sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt und weitere zehn Jahre in diesem Sicherungseinsatz sein soll, dann bedeutet dies eine schleichende Änderung der wehrgesetzlichen Aufgaben, der wehrge


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