Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 68

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Kopf, wie das mit dem Orten von Bewegung ist: Wenn man sich in Bewegung befindet, merkt man es nicht. Man bemerkt es nur, wenn man beschleunigt oder ganz abrupt abgestoppt wird. – Ich fürchte, letzteres ist in der Umweltpolitik in manchen Bereichen der Fall. Diese Bewegung ortest du gerade, nämlich, daß alles so richtig steckenbleibt und man merkt, jetzt geht es wirklich nicht mehr weiter: die letzte Bewegung. (Abg. Kopf: Das ist keine Bewegung!)

Ich kann das auch belegen. Wenn es heißt, die ökologische Steuerreform ist etwas, womit wir unseren nationalen Handlungsspielraum überspannen würden, dann muß ich sagen, ich kann mich gut daran erinnern, daß man im Vorjahr oder vor zwei Jahren in bezug auf die Energiesteuer dasselbe gesagt hat. (Abg. Kopf: Das wurde ja gemacht!)

Augenblick! Da hat man auf die Energiesteuer dieselbe Argumentation angewendet: Das können wir nicht machen, das würde die Wettbewerbsfähigkeit zu sehr einschränken. – Es waren nicht zuletzt Herr Bundesminister Bartenstein, Herr Bundesminister Molterer und der damalige Wissenschaftsminister Busek – die Studie ist zwar nicht mehr zu seiner Amtszeit fertig geworden –, die eine Studie in Auftrag gegeben haben, wie die nationalen Spielräume im Bereich einer ökologischen Steuerreform – Energiebesteuerung – aussehen. Und siehe da, es ist herausgekommen, daß es einen nationalen Spielraum gibt. Es war ja interessant, daß man die ganze Zeit, solange das unter der ökologischen Variante gelaufen ist, geblockt hat, aber als dann der Preis von 10 Groschen pro Kilowattstunde Strom zuzüglich Mehrwertsteuer eingeführt worden ist, da war es auf einmal möglich – allerdings zur Budgetsanierung, nicht aus umweltpolitischen Gründen.

Daß diese Maßnahme ausschließlich zur Budgetsanierung vorgenommen worden ist, ersieht man schon allein daraus, daß die erneuerbaren Energieträger ja bis heute nicht aus der Elektrizitätsbesteuerung ausgenommen sind. Daher meine ich: Auch das ist eine Schutzbehauptung. (Abg. Mag. Schweitzer: Er kann ja nichts dafür!)

Nein, das ist nicht wahr. Es herrscht in der Regierung Einstimmigkeitsprinzip, und es ist daher so, daß jede Reform von allen Ministern in der Regierung, seien sie jetzt männlichen oder weiblichen Geschlechts, mitgetragen werden muß. Ich möchte nur aufzeigen, was offenbar immer noch vorzuherrschen scheint: Wenn wir etwas aus ökologischen Gründen machen wollen, gibt es keinen Spielraum. Wenn wir es aber zur Budgetsanierung machen, dann gibt es ihn sehr wohl.

Es ist bekannt, daß wir bei der Förderung erneuerbarer Energieträger mit einem Groschen pro Kilowattstunde schon wesentlich weiter kommen würden als mit dem, was wir bisher gemacht haben. Ich beeile mich, auch bei dieser Debatte festzuhalten, daß es nicht zuletzt Herr Bundesminister Bartenstein gemeinsam mit Herrn Bundesminister Molterer war, der, nachdem im Bereich der Elektrizitätswirtschaft eine Neuordnung nicht in dem Maße möglich war, wie sie für die erneuerbaren Energieträger zuträglich gewesen wäre, gesagt hat: Okay, dann machen wir einen eigenen Fördertopf mit 300 Millionen Schilling.

Das ist gut. Das ist etwas, was positiv ist. Aber es ist nicht das, was wir zur Umstrukturierung unseres Energiesystems brauchen. Da ist man an den Landesenergieversorgern gescheitert, die – das will ich auch in dieser Debatte sagen – fest in der Hand der ÖVP sind. Die "schwarzen" Landeshauptleute sind jene, die dort die Eigentümervertreter sind. Und was etwa in Oberösterreich der Landeshauptmann Pühringer mit Lambach gemacht hat, wissen wir. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Ing. Langthaler.  – Abg. Kopf: Im Eigentum der Länder! Wir werden dort von den Leuten gewählt!) – Das stimmt theoretisch, dieser Ansicht wird jeder Jurist zustimmen. Wahr ist aber, daß es dahinter eine realpolitische Komponente der parteipolitischen Zugehörigkeit und Zuordenbarkeit gibt.

Insofern kann man, glaube ich, wirklich sagen: Das Umweltbudget ist business as usual. Das, was immer gemacht worden ist, ist weitergeschrieben worden, denn die Förderungen für die umweltpolitischen Maßnahmen, für die Altlastensanierung und die Siedlungswasserwirtschaft, betragen auch in diesem Jahr 3,4 Milliarden Schilling. Das ist vom Gesamtbudget – aufgerundet


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