Rechte bekommen, und wir schaffen dafür die Grundlage. Um viel mehr geht es nicht! (Beifall bei der ÖVP.)
Auf der Grundlage dieses Verfassungsgesetzes soll dann ein Vertrag abgeschlossen werden, der zwischen den fünf Jahren des jeweiligen Abschlusses eines Finanzausgleiches die Finanzströme regelt und die Finanzkraft der Gemeinden und der Länder sichert. Es ist an sich eine kleine Sache, die aber wichtig ist: Alle fünf Jahre kommen Bund, Länder und Gemeinden als Finanzausgleichspartner zusammen, schauen, was an Einnahmen in den Staatstopf kommt, welche Aufgaben die einzelnen Gebietskörperschaften haben, und verteilen dann die Mittel aus dem Steueraufkommen auf die Gemeinden, auf den Bund und auf die Länder. Das findet alle fünf Jahre statt. Alle kommen schluchzend in die Verhandlungen, und alle gehen nach einem halben Jahr Verhandlungen zufrieden heraus.
Das Problem ist nur, daß in den fünf Jahren dazwischen derartige Finanzströme in der Vergangenheit nicht geregelt wurden und daher der Bund Gesetze beschließen konnte, die bedeuteten, daß die Länder, ohne dafür Geld zu bekommen, dafür bezahlen mußten. Das konnten Hunderte von Millionen Schilling sein. Dasselbe galt für die Länder, die den Gemeinden in den Sack gefahren sind.
Mit einem Konsultationsmechanismus – ein furchtbares Wortungetüm –, mit diesem Vertrag zwischen den drei Säulen unseres Gemeinwesens wird es in Zukunft so sein, daß derjenige, der ein Gesetz beschließt, also der Bund durch uns zum Beispiel, auch dafür bezahlt – es sei denn, es ist vorher eine andere Einigung getroffen worden. Das ist richtig, das entspricht dem Stabilitätskurs dieser Regierung, und das ist auch ehrlich und redlich. (Beifall bei der ÖVP.)
Der Klubobmann der Freiheitlichen hat Professor Pernthaler angesprochen, einen eminenten Staatsrechtslehrer. Ich kann diesbezüglich beruhigen: Professor Pernthaler hatte größte Einwände dagegen, daß auch zu dem Zeitpunkt, zu dem Bundesgesetze bereits in diesem Hohen Haus oder Landesgesetze in den Länderparlamenten waren, die Länder beziehungsweise die Gemeinden sozusagen die Stopptaste hätten drücken und sagen können: Was im Landtag ist, kann nicht beschlossen werden, bis wir nicht zustimmen!, oder: Was im Nationalrat ist, kann nicht beschlossen werden, bevor es nicht konsultiert wurde! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. )
Das haben wir abgeändert. In Zukunft gestaltet dieser ganze Mechanismus nur die Sphäre bis zum Beschluß einer Regierungsvorlage, da wird konsultiert. (Abg. Mag. Stadler: Sein Einwand bezieht sich auf das einfache Quorum!)
Der zweite Punkt, der in diesem Zusammenhang auch sehr wichtig ist, ist, daß wir endlich zu Schätzungen der Kosten, die durch Gesetze entstehen, kommen. Es ist für uns Nationalratsabgeordnete immer wieder schwierig. Wir bekommen Gesetzentwürfe der Bundesregierung, bei denen es ein Vorblatt gibt – sehr verdienstvoll –, auf dem steht: EU-Konformität gegeben, Kompetenz da und dort, Kosten.
Wenn der Minister und die Regierung wollen, daß das Gesetz durchgeht, steht dort: Kosten unwesentlich, oder: Kosten im ersten Jahr eine "A-Kraft" (Umstellung), zwei "B-Kräfte" und drei "Kanzleikräfte", im zweiten Jahr schon weniger, und im dritten Jahr kostet das nichts mehr. Wenn man dann hinterher schaut, was die Gesetze im Vollzug tatsächlich kosten, dann sieht man, daß da oft dreistellige Millionenbeträge herauskommen.
Daher ist es richtig, daß sich Bund, Länder und Gemeinden darüber klar werden, was ein Gesetz den einzelnen Gebietskörperschaften kostet. Der seinerzeitige Föderalismusminister, Minister für Verwaltungsreform Jürgen Weiss, hat in den Jahren seiner Ministerschaft ein umfangreiches Werk in Auftrag gegeben, das unter dem Titel "Was kostet ein Gesetz" erschienen ist. Es ist eine Schande, daß daraus noch nichts geworden ist. Als man unlängst im Bundeskanzleramt nachfragte, ob man einige überzählige Exemplare haben könnte, wurde uns mitgeteilt, man habe diese Exemplare der Altpapierverwertung zugeführt. – Gut, der Text ist erhalten, und aufgrund dieses Textes werden jetzt die Kostenschätzungen durch eine Kabinettsrichtlinie festgelegt und mit Bund und Ländern verhandelt. Das ist ein zweiter wichtiger Schritt.