Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 30

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Frage bleibt, ob dies nicht eine Eigendynamik bekommt, der Bund Rechte abgibt, die er über den Stabilitätspakt nicht wieder zurückbekommt.

Diese Fragen sind aus heutiger Sicht Peanuts. Letzten Endes ist der Kern tatsächlich der Artikel 2, in dem es um den Eingriff in die Verfassungsgesetzgebung der Länder geht. Ich denke mir manchmal: Gott sei Dank bin ich kein Jurist. Ich rätsle aber schon, was die Bestimmung in Artikel 2 Abs. 1 Z 3 heißen soll, die da lautet: "Die Genehmigung der Vereinbarungen kann in den Landtagen mit einfacher Mehrheit erfolgen."

Abgesehen davon, daß der Bundesverfassungsgesetzgeber da eindeutig in die Verfassungsrechte der Länder eingreift – Kollege Stadler hat schon darauf hingewiesen, wie dies im Unterausschuß kritisiert wurde –, abgesehen davon, daß es sich um eine Anlaßgesetzgebung mit Rücksicht auf jene Länder handeln dürfte, in denen eine Zweidrittelmehrheit von SPÖ und ÖVP eben schwer zu erreichen ist, frage ich mich schon: Was heißt: "kann in den Landtagen mit einfacher Mehrheit erfolgen"? Wer bestimmt denn, ob der Landtag ein Verfassungsgesetz mit einfacher Mehrheit oder – wie es die Verfassung vorsieht – mit Zweidrittelmehrheit beschließt? Beschließt dann eine einfache Mehrheit, daß die einfache Mehrheit angewendet werden kann? – Ich finde, Sie begeben sich da verfassungsrechtlich in eine ganz eigenartige Situation.

Ich hoffe, daß die späteren Erörterungen über den Konsultationsmechanismus und insbesondere über den Stabilitätspakt, über den wir noch rein gar nichts wissen, den heutigen Entwurf des Bundesverfassungsgesetzes in seiner Bedeutung noch irgendwie relativieren können. Wie wir Artikel 2 Abs. 1 Z 3, der geradezu das Brechen der Verfassungsrechte der Landtage enthält, wieder reparieren können, steht noch in den Sternen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.46

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Eigentlich müßte dieses Gesetz bereits über die Bühne gegangen sein, denn wenn ich die Ausgabe der von uns allen geschätzten Zeitschrift "Kommunal aktuell" von Jänner 1997 zur Hand nehme, sehe ich, daß dort steht, daß "Anfang Jänner 1997 die Beschlußfassung des Konsultationsmechanismus durch das Parlament erfolgt ist". (Abg. Dr. Schmidt: Wer ist der Herausgeber dieser Zeitung?) Der steht hier nicht. (Abg. Dr. Schmidt: Das würde die Sache vielleicht erklärbar machen!)

Hier steht aber, worum es geht. Ich meine, daß der Inhalt des Zeitungsartikels und das, was inzwischen passiert ist, schon wichtig ist. Die Zwischentitel lauten: "Einzigartige Zusammenarbeit europaweit." – Das betrifft die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie Städten. Und weiters: "Ein hohes Maß an Verantwortung" und "sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Vollziehung" und dergleichen mehr steht hier zu lesen.

Dieser Artikel ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert; jedenfalls zeigt er, daß sich das Parlament durchaus seiner Rechte bewußt ist, wenn es nämlich um seine eigenen Rechte geht. Und das zeigt weiters, daß wir Präsidenten an unserer Spitze haben, die in solchen Situationen ihre Stimme erheben und sagen: Auf diese Art und Weise können wir uns das nicht vorstellen. – Das ist meiner Meinung nach für Parlamentarier eine gute und wichtige Erfahrung.

Dies ist auch ein Gesetzentwurf – das ist ein Vorteil, Kollege Van der Bellen –, den man tatsächlich auch hier vom Rednerpult aus in einigen Minuten Punkt für Punkt durchgehen kann. (Abg. Dr. Khol: Richtig!) Solche Gesetzentwürfe haben wir ja nicht jeden Tag – bei manchen stünden Sie einige Stunden hier –, aber der vorliegende ist von einer derartigen Klarheit, daß es auch an der Überschrift eigentlich nicht sehr viel auszusetzen gibt. Es geht um eine Ermächtigung, wobei wir für das Wort "Ermächtigung" – das gebe ich zu – keine bessere Bezeichnung gefunden haben. So ganz gefällt es uns allen nicht, aber es geht darum, daß sowohl der Konsultations


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