mechanismus als auch der Stabilitätspakt abgeschlossen werden können. Dafür schaffen wir verfassungsmäßig eindeutige Voraussetzungen.
Da darf ich schon auf die Ausführungen des Kollegen Stadler und die einiger anderer Vorredner eingehen, die Experten aus der Ausschußsitzung zitiert haben. Ich meine, es war eine ziemlich selektive Wahrnehmung, die vorhin Kollege Mag. Stadler hier vorgenommen hat, als er nämlich Professor Pernthaler zitiert hat, daß das eine "Katastrophe" sei. Mit dem Wort "Katastrophe" hat Abgeordneter Stadler recht gehabt; dieses Wort ist gefallen. (Abg. Dr. Fuhrmann: Welcher Bärentaler? – Abg. Dr. Haider: Was ist da los? – Heiterkeit.) Professor Pernthaler hat aber gesagt – Pernthaler, der Verfassungsrechtler aus Innsbruck –, daß der Bundesverfassungsgesetzgeber selbstverständlich, wie es in der mehrfach zitierten Bestimmung des Artikels 2 steht, in diese Materie eingreifen kann, weil das Bundes-Verfassungsgesetz dies auch mehrfach tut. – Professor Pernthaler hat Bedenken föderalismuspolitischer Art geäußert und gesagt, das sei "föderalismuspolitisch eine Katastrophe". Das hat Professor Pernthaler tatsächlich gesagt. Er hat das aber verfassungsrechtlich ebenso ausdrücklich als "zulässig" bezeichnet. – Und es ist, meine ich, schon wichtig, das festzuhalten.
Es wurde auch von allen Experten betont, daß man offensichtlich nicht beides haben kann: einen Konsultationsmechanismus, der von allen begrüßt wird, einen Stabilitätspakt, der von allen als wichtig erachtet wird, und gleichzeitig dessen Umsetzung oder ein Inkrafttreten, welches erst dann möglich ist, wenn alle Landtage zugestimmt haben. Das geht ohne eine solche Bestimmung nicht – das ist realpolitisch einfach ein Faktum –, und diese Bestimmung ist verfassungsrechtlich zulässig. Daher meine ich, daß wir sie in dieser Form beschließen können.
Wir können und werden dieses Gesetz aber erst dann endgültig beschließen – auch darauf ist ausdrücklich Wert zu legen –, wenn wir die Texte zum Stabilitätspakt und zum Konsultationsmechanismus wirklich kennen, wenn wir auch unsere Interessen als Abgeordnete wahrgenommen haben und in Zukunft bei der Gesetzgebung wahrnehmen können, wenn wir feststellen, daß die vom Volk an das Parlament übertragene Souveränität auch tatsächlich ausgeübt werden und nicht durch irgend jemanden, den niemand kennt, behindert werden kann, was ich für ganz wichtig halte. Also wenn all diese Punkte auf dem Tisch liegen, werden wir dieses Gesetz auch in dritter Lesung beschließen können.
Heute nachmittag steht im Rahmen des Unterrichtskapitels ein Punkt auf der Tagesordnung, bei dem dieser Konsultationsmechanismus unmittelbar zum Tragen käme. In den Berufsschulen soll es nämlich in Zukunft möglich sein, daß zusätzlicher Unterricht für jene stattfindet, die sich auf die Berufsreifeprüfung – eine Maßnahme, die das Parlament beschlossen hat – vorbereiten wollen. Laut neuem Lehrplan der Berufsschulen gibt es diese Möglichkeit zur Berufsreifevorbereitung. Berufsschulen sind nun allerdings auch Ländersache; die Länder sind Schulerhalter, und sie zahlen einen Teil der Kosten für die Berufsschullehrer. Daher könnte jedes Land nach dieser Sitzung des Unterrichtsausschusses in einem solchen Fall sagen: Wir wollen darüber nochmals Konsultationsverhandlungen führen!
Ich habe beim Schulgesetz über die Integration behinderter Kinder selbst erlebt, daß die einen Bundesländervertreter gesagt haben, das werde 10 Millionen Schilling kosten, und die anderen Bundesländervertreter gemeint haben, das werde 100 Millionen Schilling kosten. – Nach dem ursprünglichen Entwurf wäre dieses Werk zum Stillstand gekommen, und wir könnten eine so einfache Sache wie zusätzlichen Unterricht in der Berufsschule nicht einmal beschließen.
All diese Bedenken konnten inzwischen ausgeräumt werden, sodaß wir diesem Gesetzentwurf heute mit gutem Gewissen in zweiter Lesung zustimmen können. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem kooperativen Bundesstaat. Es ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu jenen Mechanismen des politischen Aushandelns, die man zunehmend unter dem Begriff "Runder Tisch" kennt. Und es ist sicherlich auch ein wichtiger Schritt – über die anderen möchte ich mir noch gar nicht den Kopf zerbrechen – hin zu einem besseren Verständnis zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, zwischen Bund, Nationalrat, Landtagen, Gemeinden und Städten. Insofern ist dieser
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