Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 45

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Zweiter Punkt: Dr. Scholten war nicht anstelle des Herrn Botschafters Delegationsmitglied, sondern der Herr Botschafter war jeweils anwesend bei den Gesprächen. Dr. Scholten war Mitglied einer Wirtschaftsdelegation, und zwar in seiner Funktion als Vorstandsdirektor der Kontrollbank, die die offizielle Stelle der österreichischen Exportgarantie- und Exportförderungsangelegenheiten ist. In dieser Eigenschaft sind Garantien beziehungsweise Förderungssysteme auch für Rußland zu erarbeiten. Diese Delegation umfaßte mehr als 20 Wirtschaftsangehörige, die Vertragsabschlüsse mit Rußland erhoffen beziehungsweise Vertragsabschlüsse mit Rußland vorbereiten, und dafür sind Garantien und Förderungen der zuständigen Exportbank notwendig. Daher ist die Anwesenheit eines Vertreters dieser Bank in einer Wirtschaftsangelegenheit kein großes Mirakel, sondern eine Notwendigkeit, wie es bei allen anderen Wirtschaftsdelegationen im Rahmen von Staatsbesuchen der Fall ist.

Nun zur dritten Behauptung, es gäbe eine Verhaftung des Bürgermeisters. Diese Behauptung dürfte sich auch als falsch erweisen. Laut einer Auskunft der russischen Botschaft befindet sich der Bürgermeister seit Mitte Oktober in Frankreich wegen einer Herzoperation. (Abg. Dr. Haider: Mit unserem Geld!) Ich möchte hier festhalten: Es handelt sich dabei um eine Auskunft der russischen Botschaft!

Zum Gesetz selbst möchte ich festhalten, daß die fünf Punkte, die anläßlich der Vorkommnisse um die Besetzung von Posten durch den Bundeskanzler zugesagt wurden, nunmehr eine Umsetzung erfahren. Es handelt sich bei diesem Gesetz um ein Gesetz, das die Transparenz und die Offenlegung von Ausschreibungen gewährleistet. Es wurde die Übernahme von Schablonen- beziehungsweise Standardverträgen darin festgelegt. Es ist die Festlegung der Bezüge der Aufsichtsräte und anderer vergleichbarer führender Positionen in einem verpflichtenden Vergleich mit national und international üblichen Branchenvergleichen herbeizuführen. Es wird eine namentliche Veröffentlichung der Entscheidungsträger erfolgen. Das sind vier Punkte, die in diesem Gesetz verwirklicht wurden.

Der fünfte Punkt, nämlich die vollständige Offenlegung aller Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern, wurde bereits im Bezügebegrenzungsgesetz geregelt. Somit sind alle fünf Punkte, die in Frage gestanden sind, nunmehr verwirklicht und können angewendet werden. Ich glaube, daß damit der Transparenz und der Offenlegung der Vergabe von Posten Rechnung getragen wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Stoisits gemeldet. Ich bitte, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten.

13.55

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Krüger hat hier behauptet, daß die Bestellung von Dr. Andreas Mailath-Pokorny zum Sektionsleiter im Bundeskanzleramt unter Verletzung aller Regeln der hierarchischen Strukturen erfolgt wäre und er so in ein höchstes Amt gebracht worden wäre.

Ich berichtige tatsächlich: Mir ist nicht bekannt, daß es nach den Objektivierungsrichtlinien und nach dem Ausschreibungsgesetz Regeln von hierarchischen Strukturen gibt, die irgendwo festgeschrieben sind. Vielmehr nehme ich an, daß Dr. Mailath-Pokorny nach einem Ausschreibungsverfahren, das gesetzlich korrekt war, mit dieser Position betraut wurde, aber nicht über irgendwelche obskuren hierarchischen Strukturen hinweg, denen Herr Dr. Krüger offensichtlich nachhängt.

13.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Die Formulierung "nehme ich an" schließt auch aus, daß das eine tatsächliche Berichtigung war, denn es sind keine Annahmen wiederzugeben, sondern Fakten festzustellen.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier. Wird eine freiwillige Redezeit gewünscht? (Abg. Dr. Kier: 7 Minuten!) 7 Minuten. – Bitte sehr.


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