Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 46

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13.56

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es sind schon einige Mutmaßungen in der heutigen Debatte geäußert worden. Ich möchte mit einem Mißverständnis aufräumen: Die liberale Fraktion wird zwar diesem Gesetz zustimmen – ich werde dann auch begründen, warum –, aber wir sind nicht so naiv, anzunehmen, daß dann, wenn wir dieses Gesetz haben, das durchaus einiges Positives bringen wird, wie zum Beispiel die Offenlegung der Bezüge, das Einführen von Schablonenverträgen zur Vereinheitlichung von Strukturen, in denen ausdrücklich auch allfällige Gewinn-Umsatz-Beteiligungen ausgewiesen sein müssen, erfolgsabhängige Komponenten, die Veröffentlichung aller, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, und so weiter und so fort, also Transparenz, alles in Ordnung ist. Das alles wird nichts helfen, wenn nicht gleichzeitig auch Redlichkeit angewendet wird. Wir sind nicht so naiv, anzunehmen, daß durch so ein Gesetz an und für sich irgend jemand anständiger werden wird. Das glauben wir nicht. Aber es wird wesentlich schwieriger sein, unanständig zu sein. Daher ist dieses Gesetz ein großer Fortschritt. Denn: Je transparenter etwas ist, desto weniger läßt sich etwas durch Munkelei, durch Diskutieren hinter verschlossenen Türen, durch Packelei, durch Paktieren machen. Aber möglich wird das immer sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Daher wird es uns gerade in jenem Bereich der Unternehmen, die von der Kontrolle des Rechnungshofs betroffen sind, nicht erspart bleiben, auch unsere Kontrollfunktion als Abgeordnete des Nationalrates zusätzlich einzusetzen. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, es bringt mehr Transparenz, und es verknüpft außerdem das Bezügebegrenzungsgesetz mit dem Bereich der öffentlichen Wirtschaft, der unter dem Regime der Rechnungshofkontrolle steht.

Wer das für negativ hält, der ist, glaube ich, naiv, und zwar insofern, als er offenbar meint, daß man in ein Gesetz einen moralischen Verhaltenskodex hineinschreiben kann. Das wird nicht gelingen. Ob eine ganz bestimmte Person für eine bestimmte Position geeignet ist, ist zum Teil nach objektiven Kriterien feststellbar, wie zum Beispiel den Qualifikationen. Es gibt aber auch die subjektive Verantwortung derer, die die Entscheidungen treffen: des Aufsichtsrates, der Hauptversammlung oder wer auch immer das ist. Es gibt die sogenannte culpa in eligendo. Natürlich ist man berechtigt, eine getroffene Personalentscheidung zu kritisieren. Das muß sich dann aber in der Praxis bewähren. Die begleitende Kontrolle bedeutet eben, daß man sich, auch wenn Entscheidungen schon getroffen sind, damit nicht zufriedengeben darf.

Ich hoffe, durch meinen kurzen Beitrag daran erinnert zu haben, daß ein Gesetz allein nicht alles ist, daß die gelebte Praxis viel wichtiger ist. Hoffentlich ist alles, was in diesem Gesetz steht, ernst gemeint. Ich würde mich freuen, wenn in diesem Fall künftig die Mehrheit vom Geist dieses Gesetzes Gebrauch machen und nicht versuchen würde, um die Buchstaben herum Slalom zu fahren. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen daher – da auch ein Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlußwort nicht vorliegt – zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen. Es ist ein erhöhtes Quorum erforderlich.

Wir stimmen ab über den Gesetzesantrag samt Titel und Eingang in 975 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen geben. – Dies ist bei entsprechendem Quorum mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit so beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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