Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 58

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Die Abgeordneten der Freiheitlichen und der Grünen erheben sich von ihren Sitzen.) – Ich wiederhole noch einmal den Abstimmungsgegenstand: Der Abstimmungsgegenstand ist der Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 977 der Beilagen. (Abg. Haigermoser  – in Richtung SPÖ und ÖVP –: Das ist aber sehr peinlich für Sie, dieser Aufruf! – Weitere Zwischenrufe und Heiterkeit.)

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen. – Gründe für Heiterkeit bestehen in dieser Situation überhaupt nicht.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Diejenigen, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 977 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 93.)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 geändert wird (976 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es liegen bisher zwei Wortmeldungen vor. Ich mache darauf aufmerksam, daß ich um 15 Uhr diese Debatte, sofern sie nicht schon beendet ist, zur Aufrufung der Dringlichen Anfrage unterbrechen muß.

Erster Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.50

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Bei dem §-27-Antrag Kräuter, Donabauer geht es zum einen um formale Arrondierungen – darauf werde ich nicht näher eingehen –, zum anderen um einen Akt der Behördenentlastung. Es geht um eine Starthilfe für den Bundesasylsenat, der mit 1. Jänner 1998 seine Tätigkeit aufnehmen wird, es geht um eine Behördenentlastung, die präventiv wirkt, und nicht um eine Reaktion auf überbordende Aktenschränke. Ich denke, das ist auch einmal ein wichtiger Akt der Rechtskultur.

Inhaltlich geht es darum, daß eine mündliche Verhandlung unterbleiben kann, wenn die Aktenlage und die Berufung den Sachverhalt klar erkennen lassen. – Für mich ist es eine rechtspolitische Güterabwägung: zum einen des Vorteils rascherer Entscheidungen – hier wird eine Nadelöhrsituation beseitigt, was grundsätzlich im Interesse aller Berufungswerber liegt –, zum anderen kann es in einigen wenigen Fällen dazu kommen, daß der Sachverhalt zu Unrecht als geklärt erscheint; das ist die Kehrseite der Medaille, ist aber nicht ganz auszuschließen. In diesen Fällen allerdings wird dann der Verwaltungsgerichtshof nach Anrufung aktiv.

Meine Damen und Herren! Es geht also um einen Akt der Verwaltungsentlastung, um Elemente der Rechtssicherheit, und ich denke, daß das ab 1. Jänner 1998 recht gut funktionieren wird.


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