Und warum ist das so? – Ganz einfach deshalb, weil die Macht dieses Direktors des Österreichischen Filmförderungsinstitutes einzementiert wurde. Ich glaube, es ist symptomatisch für das Sittenbild in öffentlichen Haushalten, deren Gestionen von den Regierungsparteien beeinflußt werden, daß man Direktoren, die nachgewiesenermaßen über einen langen Zeitraum äußerst erfolglos sind, wenn schon nicht eine Vertragsverlängerung per Gesetz, so doch eine Stärkung ihrer eigenen Position einräumt.
Es ist wirklich ein Kuriosum, meine Damen und Herren, daß jemand, der über viele Jahre – auch durch Schwächen des Gesetzes, das gebe ich schon zu – in Letztverantwortung tätig war – man hat ja erkannt, daß da ein dringender Novellierungsbedarf besteht –, für seine Erfolglosigkeit auch noch belohnt wird, indem man seine Befugnisse ausdehnt, indem man seine Rolle stärkt und indem man ihm ganz einfach mehr Imperium in die Hand gibt. Das ist wirklich ein Kuriosum! Normalerweise müßte man solche Leute in die Wüste schicken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage Ihnen eines: Es fehlt Ihnen jeglicher Reformwille! Denn wie kann ich eine Reform durchziehen, wenn ich denjenigen, der über viele Jahre im Österreichischen Filminstitut nichts zusammengebracht hat, wieder an die Spitze stelle und mit noch mehr Befugnissen ausstatte, als er schon bisher hatte?
Ein Kuriosum ist auch die Frage der Verantwortlichkeit. Sie wissen, daß die Entscheidungen über eine Filmförderung dem Grunde nach der Auswahlkommission vorbehalten sind. Ich habe Sie, meine Damen und Herren, darauf aufmerksam gemacht, daß die Regierungsvorlage in dem Punkt unsinnig ist, daß die Zahl der Mitglieder der Auswahlkommission zwischen drei und fünf angesiedelt sein soll, weil es tatsächlich wenig Sinn macht, entweder drei, vier oder fünf Mitglieder zu bestellen und das Ergebnis von Abstimmungen von der Zahl dieser Mitglieder abhängig zu machen. Wenn es vier sind, können sie 2 : 2 oder 3 : 1 stimmen, andernfalls 3 : 2 oder 2 : 1. Ich habe gehört, daß es dazu einen einvernehmlichen Abänderungsantrag von vier Parteien geben soll, der vorsieht, daß jedenfalls eine bestimmte Zahl von Auswahlkommissionsmitgliedern die Entscheidungen treffen soll. (Ruf bei der SPÖ: Fünf!) Fünf sind es jetzt.
Aber worin besteht diese Unsinnigkeit? – Sie besteht darin, daß man zwar die Auswahlkommissionsmitglieder dem Grunde nach entscheiden läßt, über die Höhe aber entscheidet der Direktor allein. Das ist wirklich ein Unding der besonderen Art!
Ich begrüße nun auch den Herrn Bundeskanzler, der, wie man den Medien entnimmt, während der letzten Tage versucht hat, in der Kulturpolitik verlorenes Terrain aufzuholen und sich in großen Runden kundig zu machen.
Aber wenn Sie sich, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, auch in Filmfragen kundig gemacht und die Experten eingeladen hätten, sich mit Ihnen an einen Tisch zu setzen und vernünftig zu diskutieren, so hätten Sie dieser Unsinnigkeit nie zustimmen dürfen, daß die Auswahlkommission dem Grunde nach entscheidet, der Höhe nach aber der Leiter des Filminstitutes. Indirekt entscheidet natürlich nur er, denn ...
Präsident Dr. Heinrich Neisser: Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter! Es ist 15 Uhr, ich muß Sie unterbrechen. Wollen Sie jetzt Ihren Debattenbeitrag beenden oder nachher fortsetzen? (Abg. Dr. Krüger: Fortsetzen!) Gut.
Ich unterbreche jetzt die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt, und Sie sind dann bei der Fortsetzung der Debatte sofort wieder der erste Redner. (Abg. Dr. Krüger: Kann ich nur den einen Satz noch beenden?) Bitte, aber schnell! An sich muß ich 15 Uhr genau einhalten.
Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Die Unsinnigkeit besteht darin, daß man die Kommission dem Grunde nach entscheiden läßt, der Höhe nach läßt man jedoch den Direktor entscheiden, der dadurch natürlich das Votum der Auswahlkommission zunichte machen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
15.01