der mindestens 50jährigen Arbeitslosen im November gegenüber dem Vorjahr um 17,4 Prozent gestiegen.
Österreich müßte also bei der nationalen Vorgangsweise große Anstrengungen unternehmen, könnte aber auch im Rahmen der Luxemburger Beschlüsse ("Follow up" von Luxemburg) eine bedeutende Rolle spielen. Einerseits erfolgt die erstmalige Überprüfung der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne während der österreichischen Ratspräsidentschaft, andererseits werden auch die neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 am Dezember-Gipfel unter österreichischem EU-Ratsvorsitz festgelegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage:
1. Österreichischer Aktionsplan:
1.1. Bis wann wird der erste österreichische nationale Aktionsplan erstellt?
1.2 Welche quantitativen Ziele wird er voraussichtlich beinhalten (Art, Größe, Zeitrahmen); sind Angaben seitens der Gewerkschaft, die eine Reduzierung der Arbeitslosenquote von derzeit 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent bis zum Jahr 2002 vorschlagen, eine realistische Größe, und was bedeuten diese Prozentsätze nach der nationalen Registerarbeitslosenquote ?
1.3 Wie hoch setzen Sie in diesem Zusammenhang jene Arbeitslosenrate an, die noch als Vollbeschäftigung ausgewiesen werden könnte?
2. Aufbringung und Verteilung der nationalen finanziellen Mittel:
In den Schlußfolgerungen (Punkt 15) heißt es in bezug auf die Ausgestaltung der einzelstaatlichen Aktionspläne: "Die Mitgliedstaaten legen die Fristen fest, die zur Erreichung des gewünschten Ergebnisses unter anderem angesichts der verfügbaren administrativen und finanziellen Mittel erforderlich sind."
2.1 Werden die Maßnahmen des österreichischen Aktionsplanes auch kurzfristig wirksam oder eher nur langfristig orientiert sein?
2.2 In welcher Form wird sichergestellt, daß es nicht zu einem Ausspielen von unterschiedlichen Zielgruppen von Beschäftigungsmaßnahmen kommen wird?
2.3 In welchem Verhältnis soll Ihrer Meinung nach der Aufwand für aktive Arbeitsmarktpolitik zwischen jenen Gruppen aufgeteilt werden, die schon arbeitslos sind, und jenen, die eine Beschäftigung haben, aber eine geförderte Zusatzqualifikation erhalten, und wie können Sie sicherstellen, daß in Zukunft Förderungen nicht für die Persönlichkeitsbildung von Spitzenmanagern verwendet werden?
2.4 Wie wird in diesem Zusammenhang damit umgegangen, daß einige Bundesländer schon im Jahr 1997 mit dem vorgegebenen Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht das Auslangen finden konnten? Werden diese Mittel zusätzlich aufgebracht werden, oder müssen die betroffenen Länder dieses "Manko" im nächsten Jahr zusätzlich zum gesteigerten Aufgabenumfang ausgleichen?
2.5 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die durch eine unzureichende Dotierung bereits entstandenen Probleme wieder zu beseitigen?
2.6 Wie wollen Sie den wegen fehlender Mittel gestrichenen rund 400 Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in oberösterreichischen Beschäftigungsprojekten helfen? Können Sie den von den Streichungen betroffenen Projekten, hinter denen jahrelange Aufbauarbeit und Erfahrung steht, den Weiterbestand garantieren?