Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 64

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2.7 Wie werden Sie dafür Sorge tragen, daß auch in anderen Bundesländern bereits zugesagte Förderungen nicht zugunsten von Lehrlings- oder Aktionsplanmaßnahmen wieder gestrichen werden?

2.8 Wie werden Sie sicherstellen, daß durch neue "EU-konforme" Maßnahmen Rand- und Problemgruppen nicht zugunsten leichter integrierbarer Gruppierungen benachteiligt werden?

2.9 Wird Österreich die Bezugnahme auf die "verfügbaren administrativen und finanziellen Mittel" dahin gehend interpretieren, daß eventuell arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die zwar notwendig wären, aber unter den derzeit verfügbaren budgetären Mitteln und der Budgetplanung der Bundesregierung nicht vorgesehen sind, nicht durchgeführt werden?

Punkt 23 beinhaltet des weiteren die Anregung, aktive Maßnahmen der beruflichen Eingliederung systematisch gegenüber passiven Unterstützungsmaßnahmen zu bevorzugen.

2.10 Wie wird dieser Punkt auf österreichischer Seite interpretiert?

2.11 Bedeutet dies eine Ausweitung des Mitteleinsatzes für aktive Arbeitsmarktpolitik, wenn ja, in welchem Umfang / Zeitraum?

2.12 Können sie ausschließen, daß dieser Passus dazu verwendet wird, passive Leistungen – die im internationalen Vergleich in Österreich ohnedies schon ein sehr geringe Ersatzrate darstellen – noch weiter abzusenken?

Wenn nein, in welchen Bereichen ist mit Änderungen beziehungsweise Verschlechterungen zu rechnen?

Punkt 53 beinhaltet in der Folge jene Bestimmungen, bei denen Österreich den größten Nachholbedarf aufweist. Die Anhebung der Zahl jener Personen, die in den Genuß einer aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahme kommen sollen, von derzeit etwa 7 Prozent auf mindestens 20 Prozent würde laut Aussagen des Arbeitsmarktexperten Pichelmann eine Verdoppelung des bisherigen Aufwandes in den nächsten 5 Jahren erfordern.

2.13 Wie hoch schätzen sie den finanziellen Mehrbedarf, um diese Zielvorgabe zu erreichen?

2.14 Wodurch sollen die erforderlichen Mittel aufgebracht werden?

2.15 Welche Etappen stellen sie sich bei der Umsetzung vor, und wann kann dieses Ziel voraussichtlich erreicht werden?

3. Berücksichtigung individueller Bedürfnisse:

In Punkt 23 sowie einigen weiteren Punkten der Schlußfolgerungen des Vorsitzes wird auf die Bedeutung der frühzeitigen Ermittlung der individuellen Bedürfnisse hingewiesen.

3.1 Welche Maßnahmen werden derzeit in Österreich gesetzt, um individuelle Bedürfnisse zu ermitteln, und welche weiteren Maßnahmen wird es in Zukunft zur Erfüllung dieses Punktes geben?

3.2 Kann in diesem Zusammenhang sichergestellt werden, daß eine Vermittlung von nichtexistenzsichernden Arbeitsplätzen, die ja keine Lösung der individuellen Probleme darstellt, ausgeschlossen wird? Können Sie garantieren, daß die Verweigerung der Annahme nichtexistenzsichernder Arbeitsplätze keinesfalls den Ausschluß vom Bezug arbeitsmarktpolitischer Leistungen nach sich zieht?

3.3 Wie interpretieren sie unter diesem Blickwinkel die Äußerungen von Ratspräsident Juncker, die im Zusammenhang mit "Arbeitszwang" für Arbeitslose stehen?

3.4 Wie sind unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse jene morgen zu beschließenden Gesetzesänderungen zu verstehen, die auch eine Nichtannahme von vorübergehenden


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