Beschäftigungen unter die gleichen Sanktionen stellen wie die Nichtannahme von existenzsichernden Beschäftigungen?
4. Vorgaben für Maßnahmen für Jugendliche und arbeitslose Erwachsene
Punkt 50 geht speziell auf Maßnahmen für Jugendliche ein und verlangt Maßnahmen für alle Jugendliche, ehe sie sechs Monate arbeitslos sind. In Österreich werden jugendliche Arbeitslose derzeit nicht erfaßt, sofern sie sich nicht selbst beim Arbeitsamt melden beziehungsweise PflichtschulabgängerInnen sind.
4.1 Wie wird die Erfassung aller arbeitslosen Jugendlichen erfolgen, um rechtzeitig Maßnahmen setzen zu können?
4.2 Welche Maßnahmen werden insbesondere für AbgängerInnen höherer Schulen und Universitäten gesetzt werden?
4.3 Bereits derzeit werden spezielle Maßnahmen für Jugendliche ohne Lehrstelle finanziert – dies geht jedoch, da es dazu keine separate Dotierung gab – zu Lasten anderer bisher finanzierter Maßnahmen. Mit welchen Mittelerfordernissen ist für diese zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen, und wie sollen sie aufgebracht werden?
Punkt 51 beschäftigt sich mit Maßnahmen für arbeitslose Erwachsene.
4.4 Wie soll sichergestellt werden, daß auch Personen, die keinen Leistungsanspruch haben (Wiedereinsteigerinnen; Frauen, die wegen des Ehegatteneinkommens keinen eigenen Leistungsanspruch mehr haben) von diesen Maßnahmen erfaßt werden können?
4.5 Welche Maßnahmen wird die österreichische Bundesregierung für besonders gefährdete Gruppen am Arbeitsmarkt wie etwa ältere Arbeitslose, Schwervermittelbare und Behinderte bei den neuen arbeitsmarktpolitischen Programmen vorsehen?
5. Arbeitsumverteilung durch Arbeitszeitverkürzung
In Punkt 70 wird auch die Reduzierung von Überstunden und Arbeitszeitverkürzungen vorgeschlagen.
5.1 Wird Österreich die in Frankreich und Italien vorgezeichneten Wege der Arbeitszeitverkürzung ebenfalls vollziehen?
5.2 Wenn ja, in welchem Umfang und Zeitrahmen, wenn nein, warum nicht?
5.3 Welche Maßnahmen werden gesetzt werden, um Überstunden zu reduzieren?
6. Frauen am Arbeitsmarkt und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
6.1 Punkt 75 beschäftigt sich mit Maßnahmen für Chancengleichheit. Wie wird in Österreich aktiv dafür gesorgt werden, daß ein höheres Beschäftigungsniveau von Frauen erreicht wird?
6.2 Wie wird die neue von Sozialministerin Hostasch im Sommer angekündigte Regelung für Frauen mit Betreuungspflichten aussehen, durch welche die negativen Auswirkungen der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend Verfügbarkeit und Zumutbarkeit abgewendet werden?
6.3 Wie kann in Zusammenhang mit dem zu erarbeitenden Aktionsplan die 6. Forderung des Frauen-Volksbegehrens betreffend die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern erfüllt werden?
Punkt 77 regt Anstrengungen an, daß Angebot an Versorgungseinrichtungen für Kinder zu verbessern. Österreich hat in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlichen Nachholbedarf. Die meisten Länder kommen ihren Kompetenzen in diesem Bereich nur äußerst ungenügend