Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 66

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nach. Insbesondere die Versorgung von Kindern unter drei Jahren hinkt auch im EU Vergleich stark nach.

6.4 Welche weiteren Maßnahmen und Mitteleinsätze sind auf Bundesebene zu erwarten, und mit welchen Maßnahmen wird ausreichend Druck auf die Länder ausgeübt werden, ihren Nachholbedarf abzudecken?

7. Schwerpunkte der Österreichischen Ratspräsidentschaft

Unter österreichischem EU-Ratsvorsitz werden beim Dezember-Gipfel 1998 die "beschäftigungspolitischen Leitlinien" für 1999 erstellt sowie die einzelstaatlichen Aktionspläne für 1998 erstmals überprüft. Inwiefern wird Österreich seine Funktion als EU-Ratspräsident nützen, um

7.1 inhaltliche Veränderungen beziehungsweise eine Weiterentwicklung der Leitlinien zu erreichen,

7.2 die Verbindlichkeit der Leitlinien sowie der einzelstaatlichen Aktionspläne zu verstärken,

7.3 im Rahmen des Beschäftigungskapitels des Amsterdamer Vertrages die Erstellung von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (mit qualifizierter Mehrheit möglich) zu forcieren,

7.4 auf eine Weiterentwicklung der EU-Sozial- und Beschäftigungspolitik hinzuwirken?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 2 GOG verlangt."

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Öllinger als erstem Fragesteller das Wort zur Begründung der Anfrage, wobei gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten darf. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Wir haben die Anfrage zum Thema Defizite der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik an Sie, Herr Bundeskanzler, gerichtet, weil Sie das Thema Beschäftigung, Arbeitsmarktpolitik in der Vergangenheit und auch bei Ihrem Regierungsantritt durchaus auch als ein zentrales Thema Ihrer Arbeit beziehungsweise der Arbeit der Bundesregierung betrachtet haben.

Wir haben deshalb auch ein entsprechendes Zitat an den Anfang unserer diesbezüglichen Dringlichen Anfrage gerichtet. Da heißt es: "Der Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik darf nicht das Verwalten und das Versorgen von Arbeitslosen sein. Der Schwerpunkt muß eine aktive Arbeitsmarktpolitik sein, die allen nachteiligen Folgen des Verlustes eines Arbeitsplatzes – vom Qualifikationsverlust über den Verlust des Selbstwertgefühls und der Motivation bis hin zu den zunehmenden Schwierigkeiten für die Wiedereingliederung – entgegenwirkt und eine effiziente Vermittlung darstellt." – Das haben Sie am 29. Jänner 1997 erklärt.

Einige Monate später hat Ihr Bundesminister für Finanzen, Edlinger, eine Erklärung abgegeben, die nicht das Thema Arbeitsmarktpolitik betroffen hat, sondern das Thema Beschäftigung beziehungsweise Vollbeschäftigung als den Mittelpunkt seines Bestrebens als Bundesfinanzminister im Auge gehabt hat und worin er erklärt hat, für ihn und auch für diese Bundesregierung sei das Erreichen der Vollbeschäftigung ein wichtiges politisches Ziel.

Wir haben in der Vergangenheit in mehreren Anfragen an die Bundesregierung, an einzelne Minister herauszubekommen versucht, wie sich diese österreichische Bundesregierung im Rahmen der EU-weiten Koordinierung und der Versuche, Beschäftigungspolitik zu machen, positionieren wird, und da war neben den üblichen Standardsätzen natürlich immer wieder das Be


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