Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 104

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Abgeordnete! Bitte den Schlußsatz auch zu Ende zu bringen!

Abgeordnete Mag. Gabriela Moser (fortsetzend): Ich bin schon beim Schlußsatz: Was hier im Raum steht, ist die Diskrepanz zwischen Ihren Gemeinplätzen, Ihren diffusen Zusagen einerseits und den konkreten Daten und Fakten andererseits. Es besteht die konkrete Notwendigkeit, endlich etwas zu tun, damit der Beschäftigungsgipfel von Luxemburg auch wirklich positive Ergebnisse in Österreich bringt! (Beifall bei den Grünen.)

17.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, den jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend EU-Beschäftigungspolitik.

Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über den 5. Punkt der Tagesordnung betreffend Änderung des Filmförderungsgesetzes wieder auf.

Zu Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.50

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin! Ich leite meine Rede durch das Vorlesen eines Abänderungsantrages ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger, Mag. Dr. Grollitsch, Dr. Partik-Pablé, Dr. Preisinger, Scheibner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird (944 d.B.), in der Fassung des Ausschußberichtes 989 d.B.

Der Ausschuß wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Der Ausschuß hat beschlossen:

§ 6 Abs. 1 in Z 14 wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 1 wird nach dem 4. Satz folgender Satz eingefügt:

"Filmproduzenten oder Vertreter von Filmproduzenten, die Mitglieder der Auswahlkommission sind, sind auf Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Auswahlkommission von der Filmförderung nach diesem Bundesgesetz ausgeschlossen." vgl.Jn

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Meine Damen und Herren! Ich lade Sie ein, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen. Ich darf auch die Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion beruhigen und gleichzeitig


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