Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 112

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage (944 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (989 der Beilagen) für ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage (944 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (989 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage (944 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (989 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

In der Ziffer 11 wird § 5 Abs. 7 lit. b wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 7 lit. b lautet:

"b) bei denen wirtschaftliche Interessen des Mitgliedes direkt oder indirekt berührt werden."

*****

Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Abänderungsantrag entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Jäger. – Bitte.

18.28

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der allgemeine Trend zu Deregulierung und zur Förderung privatwirtschaftlichen Denkens macht auch beim Kultursektor nicht halt. Ich denke aber, es ist gleichzeitig notwendig, daß wir weiterhin gut abgesicherte staatliche Förderungen für Kulturschaffende haben. Kunst und Kultur kann in unserer Gesellschaft nicht nur Privatangelegenheit sein, sondern sie ist in hohem Maße von demokratiepolitischem und bildungspolitischem Interesse.

In diesem Sinne ist auch die Novellierung des Filmförderungsgesetzes ein wichtiger und ein positiver Schritt. Gerade die Herstellung von Filmen, die sehr kostenaufwendig sind, darf nicht nur dem Kommerz überlassen werden.

Nun haben wir seit 1981 ein Förderungssystem für eigenproduzierte Filme, das heute über das Österreichische Filminstitut läuft, aber die Rahmenbedingungen in Österreich sind äußerst schwierig. Wir haben einen sehr kleinen Inlandsmarkt, wir haben nur eine Fernsehanstalt, wir haben eine sehr schwierige Situation im Bereich der Kinos – das heißt, sehr wenige Besucher und natürlich ein Übermaß an ausländischen Angeboten, insbesondere vom amerikanischen Markt.

Trotzdem können wir sagen, daß die österreichischen Filmschaffenden im internationalen Vergleich sehr gut abschneiden. Allein 1996 nahmen österreichische Filme an 165 internationalen Festivals und Filmmärkten teil. 34 von 60 uraufgeführten Kinofilmen erreichten zwischen 1990 und 1995 mehr als tausend Besucher in Österreichs Kinos.

Das Ziel der Filmförderung – und das gilt für ganz Europa – ist deshalb derzeit die Förderung von mehr Eigenverantwortung der Filmschaffenden. Weiters wird durch die Straffung der Gremien und durch die Kompetenzverlagerungen mehr Flexibilität erzielt. Die Auswahlkommission trägt zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Uneigennützigkeit der Filmförderung bei.


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