Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Ergänzung der selektiven Filmförderung durch die automatische Referenzfilmförderung. Referenzfilmförderung bedeutet, daß ein wirtschaftlich beziehungsweise künstlerisch erfolgreicher Film zusätzlich in der Weise belohnt wird, daß aufgrund seines Erfolges neue Filmvorhaben durch neue Förderungsmittel realisiert werden können. Seit Einführung der Referenzfilmförderung 1987 waren 40 Prozent der ab 1985 gestarteten Filme künstlerisch beziehungsweise wirtschaftlich erfolgreich – und auch das ist europaweit ein hervorragendes Ergebnis.
In der Novelle wird die Automatisierung der Referenzfilmförderung weiter ausgebaut und die Eigenverantwortlichkeit der Filmschaffenden gestärkt. Weiters – und das halte ich auch für einen ganz wichtigen Schritt – kommt es zu einer gezielten Nachwuchsförderung und zu einer Innovationsförderung, das heißt zu mehr Professionalität auch bei jungen Regisseuren.
Ein interessantes Phänomen ist, daß europaweit fast ausschließlich Filme reüssieren können, die stark identitätsgeprägt und kulturell unverwechselbar sind. Letztlich aber entscheidet die Marktgröße über einen wirtschaftlichen Erfolg des Films. Laut einer europäischen Studie gelangen 95 Prozent aller europäischen Filme nicht über die Grenzen ihrer Ursprungsländer hinaus. Die öffentliche Filmförderung ist daher vor allem von kulturpolitischer Notwendigkeit und auch als identitätsstiftendes Medium zu betrachten.
Abschließend möchte ich noch sagen, daß die Aufstockung des Gesamtbudgets des Österreichischen Filminstituts auf 120 Millionen Schilling sehr erfreulich ist. Dazu werden Mittel aus dem Kunstbudget umgeschichtet. Allerdings ist noch nicht geklärt, wieweit auch die Länder zur Beteiligungen an der Filmförderung herangezogen werden können. Ich hoffe – und ich unterstütze das auch –, daß von seiten der Landesregierungen zur Filmförderung beigetragen werden wird.
Desgleichen möchte ich auch die Forderung von Herrn Staatssekretär Wittmann unterstützen, den Landkinos mit 5 Millionen Schilling unter die Arme zu greifen und somit dem Kinosterben auf dem Lande entgegenzuwirken.
Ich denke, daß man mit der derzeitigen Novellierung des Filmförderungsgesetzes zufrieden sein kann, da es zu mehr Transparenz, zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr Unabhängigkeit der Kunstschaffenden führt.
Zum Schluß möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Es ist dies ein Vier-Parteien-Antrag, und er lautet wie folgt:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Franz Morak, Dr. Heide Schmidt, Dr. Madeleine Petrovic und Kollegen zur Regierungsvorlage (944 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Filmförderungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Z 14 § 6 Abs. 1 erster Satz soll lauten:
"Die Auswahlkommission besteht aus fünf fachkundigen Mitgliedern aus dem Filmwesen und dem Direktor als Vorsitzendem ohne Stimmrecht."
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Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.33