Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 114

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Frau Abgeordnete Inge Jäger vorgetragen hat, steht mit in Verhandlung.

Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

18.33

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Jede öffentliche Förderung muß eigentlich öffentliche Ziele verfolgen, und so verlangen wir auch bei der Filmförderung, daß sie nicht in erster Linie die Filmwirtschaft am Leben erhält, sondern mit Hilfe des Mediums Film vielmehr das internationale Ansehen einer Region, einer Stadt fördert und unsere nationale Identität mit definiert.

Aufgabe der Filmförderung darf auch keine Subventionierung von Filmemachern sein, sondern muß eine Investition in die Kultur unseres Landes und damit auch in die Zukunft unserer Region darstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Filmfinanzierung muß jene Strukturen aufbauen und ausbauen, welche die internationale Konkurrenzfähigkeit gewährleisten. Eine erfolgreiche Film- und Filmförderungspolitik kann überall auf der Welt nur bedeuten, den Film als Kunst und Industrie zu begreifen. Kommerzielle Erfolge schließen bekanntlich künstlerische Erfolge nicht aus – und umgekehrt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zielvorgabe muß die stärkere Akzeptanz des österreichischen Films beim Kinobesucher, bei den heimischen Verleihern und bei den internationalen Vertrieben sein. Die Marktanteile des österreichischen Films müssen innerhalb einer Intendanz, also innerhalb von fünf Jahren, meßbar angehoben werden.

Mit der vorliegenden Novelle des Filmförderungsgesetzes werden mehrere Zielvorgaben erreicht.

Erstens ist eine Schwerpunktverschiebung in Richtung Erfolgsabhängigkeit geglückt. Ich halte es für wichtig, daß nun der künstlerische und der wirtschaftliche Erfolg gefördert werden. Die Kriterien des wirtschaftlichen Erfolges sind durch den Kinokartenverkauf gekennzeichnet, jene des künstlerischen Erfolges können an der relevanten Teilnahme bei prominenten Filmfestivals gemessen werden.

Ein zweites Ziel der Novellierung ist die organisatorische Straffung der Vergabe der Mittel, was einerseits durch die Herabsetzung der Zahl der Mitglieder der Auswahlkommission von 9 auf 5 Personen, andererseits durch die klare Verantwortungszuordnung zu den einzelnen Organisationsstrukturen – Kuratorium, Auswahlkommission und Direktor – erreicht wird.

Hinsichtlich des Direktors möchte ich noch hinzufügen: Ich halte es für richtig, daß im Zuge der Beratungen des vorliegenden Filmförderungsgesetzes dem Direktor des Österreichischen Filminstitutes als dem maßgeblichen operierenden Organ bei der Filmförderung klar definierte Kompetenzen zugeteilt und übertragen wurden, umso mehr als dies, wie das mit der vorliegenden Novelle geschieht, mit effektiven Controlling-Elementen kombiniert ist. Ich meine damit konkret die festgelegte jährliche Evaluation des Österreichischen Filminstitutes unter Beiziehung externer Fachleute sowie die von der ÖVP geforderte Bestimmung, wonach die Funktion des Direktors des Österreichischen Filminstitutes nach Ablauf der fünf Jahre dauernden Amtsperiode in jedem Fall öffentlich ausgeschrieben werden muß.

Mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes werden meines Erachtens strukturelle Defizite beseitigt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Onodi. – Bitte.

18.38

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem neuen Filmförderungsgesetz wird der Film stärker als


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