den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 938 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften zur weiteren Behandlung an den Unterrichtsausschuß rückzuverweisen.
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Ich gehe nicht davon aus, daß dieser Rückverweisungsantrag eine Mehrheit finden wird, aber es entspricht einfach der psychischen Hygiene, ihn zu stellen. Wir haben schon im Ausschuß darauf hingewiesen, daß wir ihn stellen werden, und wir waren der Meinung, daß das, was im Unterausschuß geboten wurde, einfach unangenehm war. Dies deswegen, weil der eigentliche Grund für den Unterausschuß ja gewesen ist, daß dort Experten gehört werden können.
Ich möchte auf etwas in diesem Haus besonders hinweisen: Allen Abgeordneten des Unterrichtsausschusses und daher auch des Unterausschusses, insbesondere auch dem Herrn Vorsitzenden, war bekannt, daß sich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Petition im Haus befunden hat, die zwar förmlich noch nicht zu behandeln war, aber die sich inhaltlich nur um ein Anliegen bemüht hat, nämlich um jenes, ein Hearing zu machen, Experten zu hören. Und wir hätten dieses Anliegen sehr leicht erfüllen können, wenn wir die drei Stunden, die immerhin für den Unterausschuß reserviert wurden, dazu benützt hätten, nicht nur unter uns zu debattieren – das könnten wir nämlich im Ausschuß genauso ausführlich machen, dafür bräuchten wir nicht extra einen Unterausschuß –, sondern eben Verfassungsexperten zu hören. Das wäre leicht möglich und wichtig gewesen.
Ich weise auch darauf hin, daß alle drei Oppositionsfraktionen zu Beginn der Beratungen über die Materialien aus der Begutachtung nicht verfügt haben. Das war keine Verabredung der Opposition zum Schaden der Regierungsparteien. Inzwischen haben wir sie bekommen. Wir haben sie ausführlich studiert. Und da muß ich Ihnen schon sagen: In diesen Stellungnahmen im Zuge des Begutachtungsverfahrens stehen Dinge, über die ich mich an Ihrer Stelle nicht so leichtfertig hinwegsetzen würde.
Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, das Ihnen, Herr Kollege Amon, nicht fernstehend ist, das mit Ihnen vielmehr, insbesondere in der Diktion, die Sie heute gewählt haben, geradezu geistesverwandt ist, sagt zum Beispiel: Die Grundvoraussetzung für die Anerkennung – das wäre, so die Formulierung, eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat – würde zu einem Maß von Staatsaufsicht führen, das nicht gewünscht und nicht beabsichtigt sein darf. Eingriffsrechte sollen sich höchstens aus Artikel 9 MRK ergeben, aber nicht von einer positiven Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft, sondern von der Nichtgefährdung der staatlichen Ordnung ausgehen. – Das sagt Ihr Familienministerium!
Was sagt die Bundeswirtschaftskammer, die Ihnen auch nicht ganz fernstehend ist? – Klubobmann Khol zieht es in solchen Fällen vor, den Plenarsaal zu verlassen. Ich weiß auch warum, denn ich werde ihn dann aus dem Ausschuß zitieren. Das wird ganz interessant werden. (Abg. Großruck: Das ist eine Anmaßung jetzt!) Das ist keine Anmaßung, das ist eine Feststellung, Herr Kollege! Wenn Sie das so auffassen, dann sind Sie sehr leicht angerührt. (Abg. Amon: Kollege Kier! Sagen Sie mir, was Sie wollen!)
Die Bundeswirtschaftskammer sagt, es sei schwer umstritten, ob der Erwerb und so weiter. Sie hat datenschutzrechtliche Bedenken. Einen ganzen Absatz widmet dem die Bundeswirtschaftskammer.
Und der Verfassungsdienst, von dem gesagt wurde, daß er eine positive Stellungnahme abgegeben hat, spricht ausdrücklich davon, daß in dem Gesetzentwurf alle Indizien für eine gleichheitswidrige Diskriminierung vorliegen – keine schwache Formulierung! – und daß die Mindestanzahl zwei von tausend eine offensichtlich sachlich nicht gerechtfertigte quantitative Barriere für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften darstellt. Das sagt immerhin der Verfassungsdienst! Vielleicht steht er Ihnen fraktionell nicht ganz so nahe, aber die Regierungsparteien berufen sich doch recht gerne auf ihn.