Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 122

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich stimme dem zu: Ja, es ist ein Verhinderungsgesetz, wenn es sicherstellt, daß Gruppierungen, die dem demokratischen Rechtsstaat, die der pluralistischen Gesellschaft negativ gegenübertreten, die Anerkennung verweigert wird. Ich stimme dem zu: Es ist ein Verhinderungsgesetz, wenn es sicherstellt, daß nicht Gruppierungen ein staatliches Gütesiegel erhalten, die Kleinstkindern eine ärztliche, eine medizinische Hilfe verweigern. Ich stimme dem zu: Es ist ein Verhinderungsgesetz, wenn es sicherstellt, daß nicht Gruppierungen ein staatliches Gütesiegel erhalten, die Kinder, wenn sie ins schulpflichtige Alter kommen, ins Ausland verschleppen, sie dort einer Gehirnwäsche unterziehen und sie dann wieder nach Österreich zurückkehren lassen. (Abg. Dr. Graf: Ist Ihnen das passiert?)

Und es ist letztlich ein Verhinderungsgesetz, wenn es verhindern hilft, daß Leute ein staatliches Gütesiegel bekommen, die behaupten, daß 15 bis 20 Prozent der menschlichen Rasse geisteskrank sind, in Anstalten eingewiesen werden müßten und ihnen jegliche Bürgerrechte zu entziehen sind. In diesem Sinne ist es ein Verhinderungsgesetz, und dazu stehen wir auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe Ihnen reale Beispiele gebracht, wo unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit, der sogenannten Religionsfreiheit, unter dem Deckmantel der Religiosität Menschenrechte verletzt und mißachtet werden.

Es ist aber auf der anderen Seite ein Bundesgesetz, das Glaubensgemeinschaften, Religionsgemeinschaften, die bis heute in einem rechtlichen Graubereich waren, weil auf der einen Seite das Vereinsgesetz im § 3a religiöse Vereinigungen nicht zuläßt, sie aber auf der anderen Seite nicht die große Anerkennung im Sinne des Anerkennungsgesetzes erhalten konnten und daher auch keine Rechtspersönlichkeit hatten, nun gerecht wird, weil es ihnen die Chance auf eine rechtliche Anerkennung einräumt.

Dieses Bundesgesetz allein wird das Sektenproblem nicht lösen. Wir geben uns dieser Illusion nicht hin. In diesem Zusammenhang sind sicherlich weitere Maßnahmen erforderlich. Ich denke etwa an die Idee der Einrichtung einer Enquete-Kommission des Nationalrates, die sich sehr intensiv und umfassend mit den Gefahren, die es im "religiösen Supermarkt" gibt, auseinandersetzen und auch Vorschläge erarbeiten kann, wie diesen problematischen Gruppierungen entgegenzutreten ist.

Ich möchte abschließend sehr herzlich Herrn Ministerialrat Dr. Jonak für die Arbeit, die er im Zusammenhang mit der Vorbereitung dieses Bundesgesetzes hatte, und auch der Frau Bundesministerin danken, daß sie diese heiße Kartoffel – eine heiße Kartoffel mehr! – angefaßt hat und es damit heute ermöglicht, daß wir solchen Gruppierungen dementsprechend entgegentreten können. Dieses Bundesgesetz ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor pseudoreligiösen Geschäftemachern und pseudoreligiösen Menschenrechtsverletzungen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Er hat das Wort.

19.11

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich war froh, daß Kollegin Madl den Antrag schon gestellt hat. Da wir unseren Rückverweisungsantrag schon eingereicht hatten, stelle ich nun trotzdem ebenfalls einen Antrag.

Antrag

des Abgeordneten Dr. Volker Kier betreffend Beschluß auf Rückverweisung gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite