Nur mache ich Sie darauf aufmerksam: Wenn Sie einmal das Instrument der Aberkennung einführen, dann werden Sie nicht vermeiden können, daß man den Größenschluß dieses Instruments auch auf das Anerkennungsgesetz von 1874 anwendet, zumindest gedanklich, denn sonst diskriminieren Sie nämlich noch einmal. Sie schaffen die "Religionsgemeinschaft light", dann haben Sie die "Religionsgemeinschaft heavy" aus 1874 und Sondergesetze. Bei den "light" kann man aufheben, bei den "heavy" nicht? Die "heavy" können, wenn sie entgleisen sollten, viel, viel gefährlicher werden, weil sie mit einer Fülle von weiteren Privilegien einherschreiten, wie Professor Khol trefflich ausführte, nämlich Körperschaft öffentlichen Rechts seiend, Religionsunterricht ausüben dürfend, Schulen betreiben dürfend, und das öffentlich finanziert, und so weiter und so fort. Daher sage ich Ihnen: Sie legen hier einen interessanten Pfad.
Andererseits: Die Schwelle, die Sie jetzt dadurch einführen, daß Sie mit dem Gesetz auch das Anerkennungsgesetz von 1874 verschärfen, indem Sie neue Hürden einbauen mit einer Mindestanzahl von zwei von tausend, mit einem Minimum von 16 000 Mitgliedern für eine anzuerkennende Religionsgemeinschaft, hat zur Folge, daß zwei Drittel der jetzt in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften diese Hürde nicht mehr überspringen würden, so zum Beispiel "pseudoreligiöse Gruppen" wie die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses oder diese "komischen" Griechisch-Orthodoxen, die unter 16 000 Mitgliedern steckenbleiben. Diese pseudoreligiösen Gruppen meinen Sie ja nicht. Ich weiß das schon. Nur: Gegen diese richtet sich das Gesetz! Aber gegen jene, die als Managementinstitut oder als GesmbH einherschreiten und ihre fiesen Geschäfte machen, wendet sich das Gesetz nicht. Lieber Kollege Amon! Gegen diese wendet sich das Gesetz nicht, denn sie werden nämlich nicht ansuchen kommen. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Dann haben wir auch gelernt im Ausschuß – Professor Khol hat uns das beigebracht –, daß eben die Gemeinnützigkeit verbunden ist mit der Anerkennung nach dem Gesetz von 1874 und da nicht. Ich sage Ihnen: Gehen Sie einmal ins Finanzministerium und lassen Sie sich erklären, was man machen muß, wenn man der Meinung ist, daß man einen Gemeinnützigkeitsstatus bekommen soll. Man muß bestimmten Standards entsprechen, und dann bekommt man ihn auch. Auch als "Religionsgemeinschaft light" wird man ihn bekommen. Nur: Weil 1874 die Automatik drinnen ist, haben sie keinen Grund.
Schulproblematik: Sie haben gesagt, das könne man nicht machen, sonst fingen die neuen Religionsgemeinschaften womöglich alle Schulen zu betreiben an. – Erstens einmal sehe ich bei uns nicht massenhaft Religionsgemeinschaften, die Schulen betreiben. Es gibt allerdings eine große Religionsgemeinschaft, die das intensiv tut. (Abg. Amon: Es gibt auch kleine, die das probieren!) Die katholische Kirche ist als ein großer Schulerhalter historisch gewachsen. Das soll schon so sein. Ich meine, der Jubel bleibt vielleicht aus, aber es soll schon so sein. Pluralismus hat seinen Preis. Aber warum dann andere private Schulerhalter, die alle öffentlichen Standards erfüllen, die das Öffentlichkeitsrecht haben, keine Förderung bekommen, das können Sie mir nicht erklären, außer Sie sagen, die Mittel sind knapp. Darauf antworte ich: Gut, wenn Ihnen Grundsätze in dem Fall weniger wichtig sind als die knappen Mittel, so ist das immerhin ein interessanter Zugang zur Bildungspolitik, sozusagen Bildungsoffensive nach Amon oder nach Khol; er ist nicht da, also möchte ich ihn nicht anreden.
Jede private Schule entlastet die öffentliche Hand, denn die Kinder sitzen nicht zweimal in der Schule. Daher ist es zwar richtig, daß es etwas kostet, aber es wird insgesamt nicht teurer, sondern das Geld geht nur woanders hin. Es geht in eine autonome Schule, in eine Schule, die sich selbst verwaltet und die außerdem vielleicht auch etwas innovativer ist. Also Sie sehen: Diese Zwangsverbindung ist nicht stimmig. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Jetzt haben wir uns überlegt: Was ist der Grund, daß die Regierungsparteien so hetzen und so hudeln und so pressen, damit das unbedingt noch vor dem 31. Dezember 1997 Gesetz wird? Was stellt sich heraus? – Es ist eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Dieser hat die Frist erstreckt für die Äußerung der Bundesregierung zur Beschwerde. Und man will vor Ablauf dieser Erklärungsfrist gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof sagen können: Wir haben ein neues Gesetz, und das Gesetz bereinigt das Problem. Wir haben vorsichtshalber auch eine rückwirkende Bestimmung eingebaut, also bei rechtskräftigen Bescheiden,