anerkannt, der umgekehrte Vorgang gilt jedoch nicht. Doch dann ist es zu spät, Zeit und Geld sind vertan. So könnte sich unversehens eine neue Sackgasse auftun – die der Berufsreifeprüfung." – Soweit Lehrer des BFI in der Zeitschrift der GÖD vom November 1997.
Sehr geehrte Frau Minister! Anscheinend haben Sie Angst vor der eigenen Courage bekommen, und deshalb wird dem § 46 des Schulorganisationsgesetzes ein Satz, der in seiner Unverbindlichkeit kaum zu überbieten ist, angefügt, der da lautet: "Zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung sind interessierte Schüler nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände zu fördern."
Da fragt man sich: Wer soll das bezahlen? Es darf ja nicht mehr kosten. Es findet sich hier kein Wort darüber, was geschieht, wenn dieser Verpflichtung, die ja eigentlich keine ist, nicht entsprochen wird, weil dafür keine Möglichkeit besteht. Daher bleibt dies ein Satz nach dem Motto: Nutzt es nichts, so schadet es auch nichts. Es wird quasi eine Beruhigungspille verabreicht, de facto wird es jedoch zu keinen Förderungen kommen. Es wird dies ein unverbindlicher Satz im Gesetz bleiben.
Die Schaffung der Möglichkeit, die im Ausschuß diskutiert wurde, daß Begabte Teilprüfungen vor dem Abschluß der Ausbildung absolvieren können, ist uneingeschränkt zu begrüßen. Förderungen wird es jedoch, wie gesagt, aufgrund dieses lapidaren Satzes nicht geben.
Nun zum Thema Berufsorientierung: Frau Minister! Sie haben im Ausschuß einige Möglichkeiten skizziert, wie diese Berufsorientierung Ihrer Meinung nach ausschauen könnte. Es soll Exkursionen geben, es sollen Aufsätze über Betriebsbesuche geschrieben werden, es soll im Geschichte- und im Sprachunterricht auf betriebliche Geschehnisse eingegangen werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß damit echte Berufsorientierung entstehen kann, vor allem in Anbetracht dessen, daß das auch nicht mehr kosten darf. Die Lehrer sind auf diese Aufgabe nicht vorbereitet.
Ich bin überzeugt davon, daß die Berufsbefähigung in der Beherrschung der Grundfähigkeiten Lesen, Rechnen und Schreiben liegt. Der Mangel an diesen Fähigkeiten wird von der Wirtschaft besonders beklagt.
So schrieb zum Beispiel der "Kurier" am 28. Februar 1997 unter der Überschrift "Was Hänschen nicht lernt": Viele Betriebe müssen den Lehrlingen Lesen, Schreiben und die Grundrechnungsarten beibringen. – Genau das ist es, Frau Minister, was ich meine, wenn ich sage: Von der Weltmeisterlichkeit in der Volksschule oder in der Grundstufe bleibt bis zum Eintritt in die weitere Ausbildung und in die Berufsausbildung leider nicht mehr viel übrig.
Das möchte ich kritisieren, Frau Minister. Veranlassen Sie durch Straffung und Entfrachten der Lehrpläne ein Rückbesinnen auf die wesentlichen Grundfähigkeiten, über welche die Schüler beim Eintritt ins Berufsleben verfügen müssen, nämlich Lesen, Schreiben und Rechnen! Denn genau das ist es, was für den Berufseintritt und die Berufsorientierung heute notwendig ist.
Abschließend möchte ich meine Enttäuschung über das trotz aller Bemühungen eingetretene Auslaufen der Brucker Modeschule zum Ausdruck bringen. Bedauerlicherweise hat sich auch Kollegin Huber aus Bruck an der Mur nicht stärker dafür engagiert. Vor allem war es ein Antrag der Sozialdemokraten im steirischen Landtag, der darauf ausgerichtet war, die Existenz dieses Ausbildungszweiges aufrechtzuerhalten. Ich ersuche Sie hier wie schon im Ausschuß, Frau Minister, im Namen der ausbildungswilligen Mädchen, dort eine Alternative – vielleicht im Rahmen einer anderen Schule – zu schaffen.
Einerseits wollen wir Berufsorientierung, andererseits werden berufsbildende Schulen und berufsbildene Speziallehrgänge unter dem Diktat der leeren Kassen geschlossen. Frau Minister! Das ist nicht die Schulpolitik und die praxisorientierte Bildungspolitik, die wir Freiheitliche uns vorstellen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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