Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 30

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Und vor allem, Frau Kollegin, dürfen die Frauen nur dann Dienst beim Bundesheer machen, wenn sie das in Berufsausübung tun. Und so sieht das jetzt auch aus in der Regierungsvorlage, in dem Antrag, den Sie uns vorgelegt haben.

Damit wird nur eines von zwei möglichen und notwendigen Zielen erreicht. Das eine ist – selbstverständlich wichtig und nachvollziehbar –, daß man Frauen auch die Berufslaufbahn im Bereich der Landesverteidigung ermöglichen soll. Das zweite Ziel aber, Herr Bundesminister, das meiner Ansicht nach noch wesentlich wichtiger gewesen wäre, nämlich daß man Frauen auch die Möglichkeit gibt, außerhalb der Berufslaufbahn im Bereich der Miliz Dienst mit der Waffe zu machen, haben Sie wieder nicht verwirklicht. Das wäre ja die notwendige Maßnahme, auch im wehrpolitischen Sinn. Bis jetzt war es ja so, daß 50 Prozent der Österreicher, eben die Frauen, von der Landesverteidigung ausgeschlossen gewesen sind, und man hätte jetzt die Möglichkeit gehabt, auch ein Signal zu setzen, daß Landesverteidigung, daß Sicherheitspolitik nicht eine Frage von 50 Prozent, nämlich der Männer, ist, sondern daß alle miteingeschlossen sind, und daß man den Frauen, soweit sie es wollen, auf freiwilliger Basis auch die Möglichkeit gibt, im Rahmen der Miliz Dienst mit der Waffe zu machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Leider ist das nicht umgesetzt worden. Man sieht auch hier wieder: Wenn man zu viel verhandelt, dann kommt ein schlechter Kompromiß heraus. Wir werden in diesem Sinn auch einen entsprechenden Abänderungsantrag stellen.

Herr Bundesminister! Es gibt auch weitere Punkte, die zu kritisieren sind. Sie haben auch die Berufslaufbahn meiner Ansicht nach schlecht geregelt. Es gibt eine völlig unverständliche Anstellungsgarantie, eine de facto Anstellungsgarantie für Frauen, die den Ausbildungsdienst beginnen – und das in einer Zeit, in der Sie einen Aufnahmestopp bei der Truppe verfügt haben. Das heißt, jede Truppe hat größte Probleme, das notwendige Kaderpersonal zu bekommen, weil keine Dienstposten vorhanden sind, obwohl es genügend Interessenten geben würde.

Stellen Sie sich jetzt einmal den Fall vor, Herr Bundesminister: Es beginnt eine Frau den Ausbildungsdienst, und ein Truppenkommandant muß einen Dienstposten besetzen, und er muß oder soll diesen Dienstposten für diese Frau reservieren. Er weiß aber nicht, ob diese Frau auch wirklich diesen Dienstposten in Anspruch nehmen wird, denn da kommt der zweite Punkt, den wir kritisieren, nämlich daß Frauen, die diesen Ausbildungsdienst beginnen, diesen jederzeit auch vorzeitig beenden können. Das ist also eine völlige Unsicherheit für den jeweiligen Kommandanten, und ich sage Ihnen jetzt schon, daß mit diesen Regelungen der grundsätzlichen Idee ein sehr schlechter Dienst erwiesen wird, denn es wird jeder, soweit es geht, zu verhindern versuchen, daß Frauen in seine Einheit integriert werden. Mir hat einmal jemand aus Ihrem Ressort gesagt: Wer diese Regelung, diese Vorlage so ausgearbeitet hat, der will die Möglichkeit für Frauen, gleichberechtigten Dienst beim Bundesheer zu machen, in Wahrheit verhindern. Das ist auch der Punkt, den wir kritisieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Sie haben in dieser Regierungsvorlage auch umfassende weitere Abänderungen gemacht, wie überhaupt interessant ist, daß sich allein der Titel dieses Gesetzes über eine halbe DIN A 4-Seite erstreckt. Herr Bundesminister! Sie haben ja versucht, in der ursprünglichen Regierungsvorlage eine Reihe von Maßnahmen miteinzubeziehen, die mit der Frage Frauenausbildungsgesetz überhaupt nichts zu tun haben. Auch das, meine ich, ist nicht gerade eine gute Art, wie man Parlamentarismus betreibt oder wie man mit dem Parlament umgeht.

Wenn Sie Wehrgesetzänderungen machen wollen, wenn Sie den Landesverteidigungsrat anders organisieren wollen, dann bringen Sie eigene Gesetzesanträge, eigene Regierungsvorlagen ein, dann werden wir darüber auch separat diskutieren.

Ich war sehr froh, Herr Bundesminister, daß – offenbar auf Druck Ihres Koalitionspartners – ein Großteil dieser wesensfremden Materien aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurde. Aber einige solcher Punkte sind noch darin enthalten, so etwa: Wehrgesetzänderung – Auslandseinsatz – und Militärpiloten auf Zeit. Eine neue Regelung ist durchaus positiv, nur frage ich Sie, Herr Bundesminister – ich habe das auch schon im Ausschuß getan –: Wo sind denn die Perspektiven für diese Militärpiloten, die jetzt anständig entlohnt werden und eine gute Regelung


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