Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 33

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Grundsätzlichen halten wir Liberalen den Dienst von Frauen im Bundesheer für positiv; wir haben uns dafür eingesetzt, weil damit auch den Frauen ein Berufsbild im Rahmen des Heeres eröffnet wird. Dies ist in anderen Armeen bereits üblich, und ich meine daher, daß das, was in anderen Staaten schon seit langem Tradition ist, auch innerhalb des Bundesheeres Sinn macht. Ich habe hier eine Übersicht (der Redner hält ein Broschüre in die Höhe), aus der hervorgeht, daß in allen Armeen der EU-Staaten Frauen die Möglichkeit haben, dort Dienst zu versehen. In Italien ist das noch nicht der Fall, aber es ist dort beabsichtigt, daß im Durchschnitt zwischen 2 bis 8 Prozent der Gesamtstärke der Armee aus Frauen gebildet wird. Insgesamt ist in Europa, vor allem auch in den osteuropäischen Staaten, der Dienst von Frauen in der Armee seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit.

Ich meine, daß damit ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Frauen gesetzt wird, auch wenn der Heeresdienst einen sehr extremen Berufsbereich darstellt. Ich bin auch der Ansicht, daß das Bundesheer durchaus mit einer gewissen Vorreiterrolle vorausgehen kann, denn wenn innerhalb des Heeres eine entsprechende Berufsmöglichkeit geschaffen sein wird, könnten auch die Berufsmöglichkeiten für Frauen im Bereich der Universitäten oder der Hoheitsverwaltung verbessert werden. Wenn es innerhalb des Bundesheeres gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt, dann wird, so meine ich, dieses Prinzip auch in anderen Bereich verwirklicht werden können. So gesehen hätte das ein sehr wichtiger Schritt sein können. Ich bedauere es, daß diese Chance vertan, vergeben wurde, weil es eben durch diese Regelungen jetzt zu keiner wirklichen Gleichstellung kommt, sondern es wird wieder eine Ungleichbehandlung der Frauen gegenüber den Männern und umgekehrt der Männer gegenüber den Frauen geben. Daher werden wir Liberalen dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir werden das insbesondere aus folgenden vier Gründen nicht tun: Es wird hier erstens absolute Freiwilligkeit normiert; ich werde darauf noch zurückkommen. Auch die bevorzugte Übernahme von Frauen kann nicht in deren Sinne sein. Es gibt nach wie vor einen eingeschränkten Zugang zu den verschiedensten Verwendungsmöglichkeiten, und vor allem gibt es – aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen – eine eigene Dienstbehörde. Es wird auch eine "Nachhollaufbahn" festgelegt, die zum Nachteil der jungen Frauen und derjenigen ist, die eine solche "Nachhollaufbahn" anstreben, weil ja nur eingeschränkte Verwendungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

So gesehen muß ich der Sorge des Herrn Generaltruppeninspektors Majcen durchaus beipflichten, die dieser in einem Vortrag vor der Österreichischen Offiziersgesellschaft beziehungsweise der Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik zum Ausdruck gebracht hat, indem er meinte, daß im Bundesheer "Sorge darüber besteht, daß wir anstelle von Soldatinnen auf der Basis gleicher Ausbildung Seiteneinsteigerinnen mit Bevorzugung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen kriegen. Es steht zu hoffen, daß sich diese Sorge als übertrieben erweist und die endgültige Gesetzesformulierung solche Bedenken zerstört." – Zitatende.

Ich kann Herrn Generaltruppeninspektor Majcen nicht beruhigen. Der dafür zuständige Minister hat nichts unternommen, um die Sorgen, die innerhalb des Heeres da sind, zu zerstreuen, und es wird auch keine Änderung dieser Gesetzesvorlage vorgenommen. Es wurde eine Chance vertan, und es gibt keine Möglichkeit für einen gleichberechtigten Dienst von Frauen im Bundesheer.

Ich möchte die vier Punkte, warum wir dem nicht zustimmen werden, ganz kurz begründen. Zunächst zur absoluten Freiwilligkeit: Es wird ein jederzeit möglicher Austritt im Gesetz normiert. Diese jederzeitige Austrittsmöglichkeit steht in klarem Widerspruch zu einer planbaren Dienstleistung, sie führt zu einer Unsicherheit gerade im Zusammenhang mit der Personalbewirtschaftung, und das wird sich letztendlich nachteilig für die Frauen auswirken. Diese jederzeitige Austrittsmöglichkeit steht auch im Widerspruch zum Berufsbild.

Wir Liberalen sagen ja zur Freiwilligkeit, sagen aber auch, daß mit diesem Ja zur Freiwilligkeit die Bereitschaft verbunden sein muß, die mit diesem Berufsbild im Zusammenhang stehenden Pflichten zu übernehmen. Es kann nicht so sein, daß man/frau sich dann, wenn es beispielsweise um die Erfüllung des Kernbereiches des Bundesheeres, nämlich um die militärische


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