Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 35

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Meine Damen und Herren! Das sind Versäumnisse, die sich insgesamt negativ auf das Bundesheer und auch auf die Landesverteidigung auswirken werden. Und vor allem haben Sie mit dieser Gesetzesvorlage Ihre Absicht, ein weiteres Berufsbild für Frauen zu eröffnen, nicht wirklich erreicht. – Das ist der Grund, warum wir Liberalen dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben werden. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Wabl: Das ist überraschend!)

10.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Anton Gaál. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

10.51

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Im Koalititionsabkommen vom März 1996 haben die Regierungsparteien vereinbart, Frauen gleichberechtigte Möglichkeiten von Berufskarrieren beim Bundesheer zu eröffnen. Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer wurde dieser Koalitionsvereinbarung Rechnung getragen. Die gesetzlichen Voraussetzungen ermöglichen es Frauen nunmehr, Dienst im Bundesheer zu tun.

Wir haben uns viele Monate lang sehr ausführlich mit dieser sehr wichtigen und sensiblen Materie befaßt; sie wurde auch in zwei Sitzungen des Landesverteidigungsausschusses ausführlich diskutiert und beraten. Es war uns auch ein Anliegen, daß im Wehrgesetz nur jene Bestimmungen geändert werden, die mit dem Dienst von Frauen im Bundesheer zu tun haben. Damit ist es uns auch gelungen, die die Frauen betreffenden Gesetzesnovellierungen übersichtlicher zu gestalten. Darüber hinausgehende wehrrechtliche Änderungen werden meiner Meinung nach zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenen Wehrrechtsänderungspaket im Zusammenhang mit der Adaptierung der Heeresgliederung zu beschließen sein.

Unsere gemeinsamen Abänderungsanträge bestätigen und beweisen, daß bis zur letzten Minute sehr engagiert und verantwortungsbewußt gearbeitet wurde, daher kann wirklich nicht von einer "Übertölpelung" der Opposition gesprochen werden. Wir stehen für die Öffnung des Bundesheeres für Frauen, denen jetzt die Möglichkeit gegeben ist, die militärische Laufbahn einzuschlagen. Wir stellen aber auch durch gesetzliche Begleitmaßnahmen sicher, daß die Gleichstellung der Soldatinnen mit den männlichen Heeresangehörigen erfolgt und frauenrelevante Voraussetzungen für den Einstieg in diese neue Berufskarriere vorhanden sind.

Der Eintritt von Frauen als Soldatinnen in das Bundesheer findet auf dem Grundsatz der absoluten, jederzeitigen Freiwilligkeit statt. Dieser Grundsatz wird auch dadurch unterstrichen, daß die freiwillige militärische Dienstleistung von Frauen nicht der allgemeinen Wehrpflicht zugeordnet wird, sondern auf einer davon unabhängigen, eigenständigen verfassungsrechtlichen Grundlage beruht. Frauen stehen sämtliche militärischen Laufbahnen und militärischen Verwendungen offen. Das betrifft die Waffengattung, die Funktion und die Dienstgrade. Somit ist auch hier größtmögliche Chancengleichheit sichergestellt. Die ausbildungsmäßigen und dienstlichen Anforderungen an Frauen werden dieselben sein wie jene an Männer.

Das Ausbildungsverhältnis bietet auch volle soziale Absicherung. Nach der zwölfmonatigen Ausbildung ist eine Übernahme in den Bundesdienst vorgesehen. Darüber hinaus wird eine "Nachhollaufbahn" für weibliche Zivilbedienstete des Verteidigungsressorts eröffnet. Es ist daher für mich unverständlich, daß im Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung dieses Gesetzentwurfes behauptet wird, daß damit "Vorbereitungshandlungen" für einen "schleichenden NATO-Beitritt" stattfinden würden. – Ganz im Gegenteil: Diese österreichische Regelung sieht Karrierechancen vor, die es anderswo nicht gibt, auch nicht in den NATO-Armeen. (Abg. Mag. Kammerlander: Warum ist dann die Friedenssicherung drinnen?)

Heute wurde auch die Milizverwendung angesprochen. – Der Forderung der Liberalen und der Freiheitlichen nach einer Milizlaufbahn für Frauen stehen wir ablehnend gegenüber, und zwar deshalb, weil das Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. (Abg. Scheibner: Die Miliz ist ja auch freiwillig!) Eine Übungsverpflichtung als Milizsoldatin, lieber Kollege Scheibner, wie sie in den Anträgen der Freiheitlichen und Libera


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