Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 38

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Folgendes ist auch ganz markant an dieser Regierungsvorlage: Mit Gleichbehandlungspolitik hat das überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Maitz: Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Sie, Frau Kammerlander!)

Fangen wir an bei der Sprache! Sie haben trotz massiver Kritik im Begutachtungsverfahren seitens verschiedenster Ministerien, verschiedenster Stellen und Einrichtungen keine sprachliche Gleichstellung vorgenommen. Dieses Gesetz ist männlich abgefaßt, ist männlich gedacht, und ich glaube, ich muß Sie nicht noch einmal darauf hinweisen, daß Sprache das Bewußtsein bildet und daß Sprache die Voraussetzung dafür ist, daß sich etwas ändert, daß sich etwas im Empfinden und in der Auffassung auch der Männer ändert und daß es nicht bei dem Bild bleibt, das Männer von Frauen haben, wenn diese in Berufe eindringen, die bisher nur Männern vorbehalten waren.

Noch einmal: Die Sprache ist die erste Voraussetzung dafür, daß sich etwas ändert! (Beifall bei den Grünen.) Sie haben jedoch keine sprachliche Gleichstellung vorgenommen, Sie haben das Wehrgesetz durchgehend so belassen, wie es in seiner Formulierung war, inklusive der Berufsbezeichnungen, wie beispielsweise Wachtmeister oder Hauptmann , der Soldat, der Wehrpflichtige. Es gibt keine weiblichen Bezeichnungen in diesem Gesetz! Das alles ist kein Zufall!

Es gibt eine Studie des Frauenministeriums – schon vor längerer Zeit in Auftrag gegeben –, im Rahmen derer die Situation in vergleichbaren acht ausgewählten Streitkräften in Europa und in den Vereinigten Staaten untersucht wurde. Wissen Sie, was dabei herausgekommen ist? – Daß gerade beim Heer, daß gerade beim Militär – ganz egal, in welchem Land – die in unserer Kultur latent vorhandene Abwertung von Weiblichkeit eine extreme Verschärfung erfährt. Das ist nicht von der Hand zu weisen, das können Sie nicht vom Tisch wischen, da können Sie nicht einfach sagen: Das werden wir schon sehen!

Es geht noch weiter. Es steht in dieser Studie, daß es dem Charakter einer Einrichtung wie dem Militär immanent ist, daß in diesem eine Abwertung von Weiblichkeit geschieht, weil es – das Militär und auch die Polizei – einer der letzten großen Männerbünde ist, und zwar in allen Ländern. Weil das Militär einer der letzten großen Männerbünde ist, ist dort die Diskriminierung bis hin zu sexueller Belästigung besonders kraß und besonders scharf. (Abg. Dr. Maitz: Lauter Unsinn, was Sie da sagen!)

Des weiteren fällt in dieser Studie auf, daß es in keinem Militär, in welchem Frauen schon ihren Dienst leisten können, zu einer wirklich gleichberechtigten Berufslaufbahn gekommen ist. In keinem einzigen! (Abg. Dr. Maitz: Horror- und Gruselgeschichten, sonst haben Sie nichts zu bieten!)

Es ist mir schon klar, daß Sie als Mann und daß die Redner da heraußen das abwehren. Das ist meiner Ansicht nach jedoch überhaupt keine Begründung. Es ist Tatsache: In Amerika sind von fast 1000 Generälen nur elf Frauen Generäle. Was sagen Sie dazu?

Wir kennen diese Situation aus den Bereichen des öffentlichen Dienstes. Dort gibt es den gläsernen Plafond. Es gibt ihn bereits in unzähligen Bereichen. Je höher die Dienstgrade, desto mehr Schwierigkeiten für Frauen. Noch schwieriger wird es im Bereich der Landesverteidigung sein.

Warum werfe ich Ihnen das vor? – Sie können sich ja darüber aufregen! – Weil Sie keine Maßnahmen getroffen haben, weil Sie keine Vorsorge getroffen haben, weil Sie, wie es das Gesetz ja zeigt, gar nicht vorhaben, tatsächlich eine Gleichbehandlung zu erreichen beziehungsweise vorzunehmen, denn sonst hätten Sie bei der Sprache begonnen und dort fortgesetzt, wo es um die Berichtspflicht des Ministers geht, und hätten nach den Kriterien, die wir längst einstimmig festgelegt haben, genau festgelegt, was ein Gleichbehandlungsbericht zu umfassen hat, welche Kriterien darin enthalten sein müssen, damit wir Frauen evaluieren können, was sich in diesem Bereich für Frauen tatsächlich geändert und verbessert hat.


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