Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 45

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"§ 46d. Milizdienst für Frauen"

2. In Artikel 3 tritt in der Ziffer 16 im ersten Satz an die Stelle der Wortfolge "... sechs Monate ..." die Wortfolge "... zwölf Monate ...".

3. In Artikel 3 wird in Z. 23 der erste Satz geändert, der wie folgt lautet:

"23. Im zweiten Hauptstück wird nach § 46 folgender 6. Abschnitt mit den §§ 46a bis 46d, jeweils samt Überschrift eingefügt."

4. In Artikel 3 wird in Z. 23 ein neuer § 46d eingefügt, der wie folgt lautet:

"Milizdienst für Frauen

§ 46d. (1) Frauen, die den Ausbildungsdienst und die vorbereitende Kaderausbildung vollständig und positiv abgeschlossen haben, können sich freiwillig zum Dienst in der Miliz melden.

(2) Der Dienst in der Miliz erfolgt als freiwilliger Wehrdienst und kann außer bei Einsätzen im Sinne des § 2 Wehrgesetz jederzeit durch Zurückziehung der Freiwilligenmeldung beendet werden. Für die Meldung und die Zurückziehung sind die §§ 46a und b sinngemäß anzuwenden, für alle übrigen entstehenden Rechte und Pflichten sind die Bestimmungen dieses Gesetzes, die sich auf Soldaten des Milizstandes beziehen, sinngemäß anzuwenden."

5. In Artikel 3 wird in Z. 32 der Ausdruck "... die §§ 46a bis 46c, ..." durch den Ausdruck "... die §§ 46a bis 46d, ..." ersetzt.

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben von Frau Abgeordneter Apfelbeck vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Hlavac zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.39

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es gibt eine kleine Gruppe von Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen großes Interesse daran geäußert hat, beim Bundesheer Karriere zu machen. Es sind dies vor allem jene Frauen, die bereits im Bereich der Landesverteidigung arbeiten. Oft ist es so, daß sie einen Dienstposten innehaben, der ursprünglich ein militärischer gewesen ist. Da es aber zu wenig Männer gab, die diese Aufgaben übernehmen konnten, sind diese Dienstposten in zivile umgewandelt worden und konnten dann von Frauen übernommen werden. Es ist verständlich, daß diese Frauen eine Karriere beim Bundesheer machen wollen, und wir werden es ihnen ermöglichen.

Ich möchte aber auch erwähnen, daß es in meiner Fraktion – besonders bei den weiblichen Mitgliedern meiner Fraktion – diesbezüglich sehr viel Skepsis gibt: zum Teil grundsätzlicher pazifistischer Natur, zum Teil aber auch deshalb, weil Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, daß es sehr große Probleme gibt, daß den Frauen der Dienst bei der Armee sehr schwer gemacht wird. Es werden immer wieder Fälle von sexueller Belästigung, von Benachteiligungen, von Schikanen, von Diskriminierung bekannt. Es ist unser Ziel, die Frauen, die diese Laufbahn ergreifen wollen, so abzusichern, daß sie möglichst gute rechtliche und praktische Voraussetzungen haben.


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