Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 46

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Wegen dieser befürchteten Schwierigkeiten hat die Frauenministerin mit dem Verteidigungsminister sehr lange, ausführliche Verhandlungen geführt. Ich möchte durchaus konzedieren, daß der Verteidigungsminister in sehr vielen Punkten der Argumentation der Frauenministerin gefolgt ist.

Es wird den Frauen also das Berufssoldatinnentum ermöglicht; sie werden aber nicht zur Miliz eingezogen. Das ist ein Punkt, der sehr umstritten ist. Der Hauptgrund ist für uns, daß wir die absolute Freiwilligkeit der Frauen absichern wollten. Es muß dann, wenn sich in der Realität zeigt, daß die Vorstellungen falsch waren und es große Schwierigkeiten gibt, die Möglichkeit bestehen, jederzeit aus dem Bundesheer auszuscheiden.

Mir ist bewußt, daß das unter Umständen als Argument gegen die Frauen verwendet werden kann. Ich höre ja jetzt schon vieles an Vorurteilen, und ich glaube, daß dieser Punkt auch als Vorwand verwendet werden wird. Ich bin aber trotzdem dafür, diese Regelung, die zwischen der Frauenministerin und dem Verteidigungsminister ausgehandelt wurde, einmal in der Praxis zu erproben.

Es soll weiters sichergestellt werden, daß nur so viele Frauen zur Ausbildung zugelassen werden, wie im Anschluß daran freie Planstellen für eine Übernahme zur Verfügung stehen. Während des Ausbildungsverhältnisses gilt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Das ist eine Bestimmung, die uns sehr wichtig ist, und weil manche der Auffassung sind, daß Frauen dadurch bevorzugt werden, möchte ich darauf hinweisen, daß die Bestimmungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes für alle Beschäftigten im Bundesdienst gelten. Der Sinn besteht ja darin, daß bei gleicher Qualifikation Frauen so lange bevorzugt aufgenommen und befördert werden sollen, bis sie ihren entsprechenden Anteil erreicht haben.

Wichtig ist auch, daß den Frauen sämtliche militärische Laufbahnen und Verwendungsprofile offenstehen. Das ist nicht selbstverständlich. Es gibt Armeen, bei denen Frauen nur in einem sehr eingeschränkten Bereich – wie zum Beispiel im Sanitätsdienst – Einsatz finden. Aber wenn nun schon mit der Gleichberechtigung argumentiert wird, dann muß sie auch tatsächlich durchgängig gelten, und wir werden sehr genau beobachten, in welchen Bereichen Frauen tatsächlich Aufnahme finden und ob sie entsprechend gefördert und befördert werden.

Herr Bundesminister! Sie haben angesprochen, daß auch im zivilen Bereich 80 Prozent der Frauen im Sanitätsbereich und beim Fernmeldewesen tätig seien. Ich möchte darauf hinweisen, daß das zwar richtig ist und daß das sicher Bereiche sind, in denen Frauen tätig werden können, wir stellen uns aber vor – und ich glaube, da sind wir uns einig –, daß sie Aufnahme in allen Bereichen finden müssen.

Abschließend möchte ich feststellen, daß wir sehr genau beobachten werden, wie die Entwicklung ist. Sie sind da wirklich gefordert, Herr Bundesminister. Ich merke, daß Sie diese Sache mit großem Engagement vertreten, aber es wird sich zeigen müssen, ob die Frauen tatsächlich in dem Maße zum Zug kommen, wie es vorgesehen und wünschenswert für sie wäre.

Trotz aller Bedenken und trotz der Sorge, die wir auch haben, hoffe ich, daß jene Frauen, die sich eine Laufbahn beim Bundesheer wünschen, auch tatsächlich zum Zug kommen und daß ihre Vorstellungen, ihre Wünsche und ihre Hoffnungen erfüllt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jung. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.45

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man jetzt Frau Kollegin Hlavac zugehört hat, dann könnte man direkt glauben, diese Frauen werden ins feindliche Ausland geschickt, und dort erwartet sie nur Furchtbares und Schlimmes. (Abg. Mag. Posch: Siehe USA!)


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