Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 49

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insbesondere bei den Grünen –, daß das Bundesheer, die Landesverteidigung so dargestellt wird, als bewege sie sich immer am Rande der Legalität. Man spricht von Hintertürln und von Schwindeleien et cetera. Ich möchte das von dieser Stelle aus auf das entschiedenste zurückweisen! (Beifall bei der ÖVP.)

In der Gesetzesvorlage sind im § 2 Abs. 1 die Aufgaben des Bundesheeres definiert. Es geht in erster Linie natürlich um die militärische Landesverteidigung, zweitens um den Schutz der demokratischen Freiheiten, drittens um Hilfeleistung bei Elementarereignissen und viertens um Hilfestellung im Ausland: Friedenssicherung, humanitäre Hilfe und Hilfe im Falle von Katastrophen.

Geschätzte Damen und Herren! Diese Friedenssicherung hat für Österreich einen besonderen Stellenwert. "Partnership for Peace" bedeutet für uns, mit allen zusammenzuarbeiten und alles zu tun, um in Europa, um auf der ganzen Welt friedensstiftend möglichst mit dabei zu sein. Frauen können im Bundesheer auch als Soldatinnen besondere Aufgaben übernehmen und entscheidend mitwirken, wie dies in etlichen Stellungnahmen ja schon aufgezeigt wurde. Sowohl als Uniformierte in militärischem Rang als auch als Vertragsbedienstete haben sich Frauen im Ausland bereits entsprechend gezeigt und friedenssichernd, humanitär gewirkt.

Geschätzte Damen und Herren! Frauen in unserem Bundesheer bedeuten für das Militär sicher ein Mehr an Prestige und Akzeptanz. Das bedeutet aber für Österreichs Frauen auch einen weiteren Schritt in Richtung Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Dieses Gesetz wird auch eine qualitative Aufwertung unserer Streitkräfte bewirken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.56

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute eine Gesetzesvorlage, die neu ist, die gesellschaftlich ungewohnt ist und die natürlich auf Skepsis oder auch auf Nicht-Skepsis stößt. Die Grundlage dieses Gesetzes ist aber in anderen Branchen bereits Realität, nämlich ein Miteinander im Beruf. Und genau darum geht es: Es geht um die freiwillige Ausbildung und um die freiwillige Berufslaufbahn der Frauen beim Heer – sehr zum Unterschied zur Wehrpflicht und zu der sich daraus ergebenden gesetzlichen Milizverpflichtung.

Es ist heute schon angeklungen, daß es schwierig sein wird, wenn Frauen beim Heer sind und sich ganz plötzlich vom Dienst abmelden. Ich meine, es ist eine Herausforderung für jeden Kommandanten, für optimale Voraussetzungen zu sorgen, für optimale Motivation zu sorgen. Ich bin mir dessen sicher, daß Frauen, die freiwillig die Berufslaufbahn beim Heer einschlagen, nicht so einfach von ihrer Dienststelle weggehen. Das sei auch einmal hier gesagt.

Ein ganz wesentlicher Punkt, über den auch schon negativ gesprochen wurde, ist die Nachhollaufbahn. Es wurde kritisiert, daß für Frauen die Möglichkeit geschaffen wird, relativ rasch in bestimmte Positionen kommen zu können, ohne die nötige Erfahrung beim Heer zu haben. Dazu möchte ich sagen: Vergessen Sie nicht, daß Frauen schon lange Jahre in ziviler Verwendung beim Heer sind. Wer sagt denn, daß diese Frauen nicht dieselben Voraussetzungen mitbringen, wenn sie die Nachhollaufbahn abgeschlossen haben, wie ein Mann, der auch lange Jahre beim Heer ist und dort seinen Dienst versieht? – Ich denke, es war notwendig, daß diese Nachhollaufbahn geschaffen wurde und daß die Frauen diese Nachhollaufbahn auch nutzen können. (Ruf: Keine Ahnung!)

Wenn gesagt wurde, es sei kein neues Berufsbild, dann mag das zum Teil schon stimmen, aber ich würde es anders auslegen. Ich würde sagen, es ist die Öffnung zu bislang männlichen Dienstverwendungen. Der Herr Minister hat ja schon gesagt, es gibt Anmeldungen, aber man wird natürlich im Ausleseverfahren sehr genau sein müssen. Einige wenige werden einsteigen können. Auch alle anderen machen dies aber – und das darf man nicht übersehen – freiwillig.


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