Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 68

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derer Schutz der Frauen notwendig ist. Nicht von ungefähr wurde dieses Nachtarbeitsverbot aus diesen Gründen seinerzeit auch eingeführt.

Auf der anderen Seite müssen wir aber sehen, daß in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen für Frauen nicht erreichbar war, weil es dieses besondere Nachtarbeitsverbot gegeben hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Haller: Machen Sie einmal Nägel mit Köpfen, Herr Kollege Feurstein!)

Wie können wir das ändern? – Es gibt drei Möglichkeiten, das zu ändern:

Es gibt die Möglichkeit einer sehr detaillierten Bestimmung, in der man taxativ aufzählt, was erfüllt werden muß, damit Nachtarbeit für Frauen zugelassen wird. Die Frau Ministerin hat mit gutem Grund darauf hingewiesen, daß das nicht sinnvoll ist, weil man von Betrieb zu Betrieb und von Branche zu Branche unterschiedlich vorgehen muß.

Zweite Möglichkeit, die wir vorgeschlagen haben, war, daß Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden und daß die jeweilige Betriebsvereinbarung – bei der der besondere Schutz der Frauen berücksichtigt werden muß – vom Sozialministerium im Rahmen der Arbeitsinspektion zu genehmigen ist. Das ist ein Weg, der aus meiner Sicht gangbar und sehr sinnvoll wäre.

Es gibt einen dritten Weg, nämlich daß die Kollektivvertragspartner diese Entscheidung übernehmen. Meine Damen und Herren! Ich möchte schon ganz klar sagen: Ich kenne keinen Kollektivvertrag – Herr Abgeordneter Nürnberger, auch in Ihrem Bereich gibt es keinen solchen Kollektivvertrag –, laut welchem heute Nachtarbeit kostenlos zugelassen wird. Ich kenne keinen!

Ich kenne eine Reihe von Vereinbarungen in meinem Bundesland, wonach Nachtarbeit für Männer zugelassen ist, aber immer gibt es Ausgleichsmaßnahmen, die gesundheitliche Momente ganz entscheidend berücksichtigen. Wenn Sie, Herr Öllinger, jetzt sagen, man würde gesundheitliche Probleme der Betroffenen nicht beachten, nicht berücksichtigen, so muß ich Ihnen sagen: Sie gehen da einfach an der Realität vorbei! Ich muß Ihnen ganz entschieden widersprechen: Natürlich werden sie berücksichtigt und müssen sie berücksichtigt werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Für mich gibt es nur einen Wermutstropfen: Diese Regelung kommt sehr spät. Ich kenne viele Frauen, die im Jahre 1996 und im Jahre 1997 deshalb keinen Arbeitsplatz bekommen haben, weil die betreffenden Betriebe keine Frauen beschäftigen durften. Ich nenne da zum Beispiel die Firma Suchard in Bludenz. Ich nenne aber auch andere Firmen: zum Beispiel die Firma Blum, eine Firma, die in den Kompetenzbereich des Herrn Abgeordneten Nürnberger fällt. Diese Firmen würden Frauen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.

Ich hoffe, daß es gelingt, und bin sehr froh darüber, daß Herr Abgeordneter Nürnberger klar zum Ausdruck gebracht hat: Selbstverständlich wollen wir im Rahmen der Kollektivverträge einen gewissen Schutz bieten, wir wollen aber auch einen Spielraum bieten, in dem die Betriebe, Betriebsrat und Unternehmensführung, noch weitere Maßnahmen vereinbaren können. Das ist ganz wichtig! (Abg. Meisinger: Der Gesetzgeber schleicht sich aus der Verantwortung!)

Meine Damen und Herren! Ich könnte Ihnen jetzt eine solche Betriebsvereinbarung, die fix und fertig auf dem Tisch liegt, nämlich jene der Firma Suchard in Bludenz, präsentieren, die die Rechte, die Anliegen der Frauen in vorbildlicher Weise berücksichtigt. Ich hoffe sehr – darum habe ich auch den Vorschlag gemacht –, daß, wenn es nicht sehr rasch auf gesamtösterreichischer Ebene zu einem solchen Kollektivvertrag kommt, in meinem Bundesland der Vorsitzende der Landesexekutive des ÖGB ermächtigt wird, mit der Wirtschaftskammer Vorarlberg einen Kollektivvertrag abzuschließen, damit die Firma Suchard im Jahre 1998 den Frauen die Chance bieten kann, zu arbeiten, Arbeitsplätze, Beschäftigung anzunehmen. (Abg. Meisinger: Da gibt es zig andere Werke!)

Nun mein großer Wunsch. Ich möchte meine Bitte wiederholen – sie deckt sich mit der Aussage von Frau Ministerin Hostasch, denn sie hat gesagt, daß sie die Kollektivvertragspartner ersucht,


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