Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Regierung hat ganz einwandfrei wieder einmal zugunsten der Sozialpartnerschaft abgedankt. (Beifall des Abg. Meisinger. )

Die Regelung ist viel zu schwammig, um ein Dumping in einzelnen Branchen – diese Kritik richte ich an Sie, Herr Kollege Feurstein – verhindern zu können. Es ist auch fraglich, ob sie dem Legalitätsprinzip überhaupt entspricht, denn es ist nicht determiniert, welche Voraussetzungen für eine kollektivvertragliche Regelung notwendig sind. Anträge wie 363/A von Verzetnitsch, 406/A von Feurstein und auch unser freiheitlicher Antrag 133/A, den wir zum x-ten Mal eingebracht haben und der eine geschlechtsneutrale Regelung verlangt, sind Makulatur geworden.

Wenn wir jetzt ein bißchen in die Geschichte eingehen, dann, so glaube ich, wird die Sache verständlicher. Seit 1844, also seit Mitte des vorigen Jahrhunderts, wird über das Nachtarbeitsverbot für Frauen diskutiert. Es hat ein solches Verbot in Großbritannien 1844 gegeben, die Schweiz und die Niederlande sind diesem Beispiel gefolgt, und 1885 ist Österreich nachgezogen. Seit dieser Zeit besteht dieses Arbeitsverbot.

Der Vordergrund zu dieser Lösung war natürlich der Schutzzweck für Frauen, weil es in den Zeiten des Frühkapitalismus sehr unmenschliche Arbeitsbedingungen gegeben hat. Man hat sogar vom Aussterben des Arbeiterstandes gesprochen. Die Rate der Kinder- und Säuglingssterblichkeit war damals sehr hoch. Es war sicher ein Teilerfolg der Arbeiterbewegung, daß das Nachtarbeitsverbot für Frauen zustande gekommen ist.

Der zweite Beweggrund – man höre und staune! – war aber damals schon, daß in jenen Zeiten, in einer Zeit der Armut und Arbeitslosigkeit die Männer Angst um ihre Arbeitsplätze gehabt haben, daß die Arbeitsplätze der Männer durch Frauen bedroht worden sind und daß die billigere Frauenarbeit die Löhne gedrückt hätte. Da können Sie ruhig den Kopf schütteln, das ist bewiesen! – Es hat nämlich damals schon Feministinnen gegeben, die kein Nachtarbeitsverbot für Frauen haben wollten, weil sie es als Diskriminierung der Frauen eingestuft haben.

Ich muß seit Mitte der achtziger Jahre immer wieder hören, daß es gerade die Frauen im ÖGB sind, die den Männern wieder einmal die "Schiene legen". Dafür habe ich sehr wenig Verständnis. Wir haben diese Diskussion seit 100 Jahren, und man ist in dieser Diskussion steckengeblieben.

Frauen dürfen heute noch dort arbeiten, wo man sie braucht. Da gibt es Ausnahmeregelungen, diese hat man immer wieder geschaffen. Sie werden so weit geschützt, als sie Männer nicht konkurrenzieren, und da wird auch die vorliegende Änderung möglicherweise sehr wenig bewirken, weil nur die Möglichkeit eingeräumt wird, das eben durch Verträge zu regeln.

Immer wieder hat man aber eine geschlechtsneutrale Regelung angekündigt, ist hinausgegangen und hat von Meilensteinen gesprochen, immer wieder hat es nur mickrige Kompromisse gegeben. Auch heute von Meilensteinen zu reden, Frau Kollegin Steibl, ist wirklich unehrlich, und Sie wissen das selbst ganz genau.

Ich zitiere jetzt aus einem Bericht aus der "Ganzen Woche" vom 6. Feber 1992, in dem die Wiener Arbeiterkammer-Expertin Brigitta Mlinek gesagt hat: "Die Unentschlossenheit und Hilflosigkeit der Regierung in dieser ,überaus heiklen und sensiblen Sache’ läßt sich nicht verleugnen". – Dem ist heute, Ende des Jahres 1997, überhaupt nichts hinzuzufügen. Sie haben schlechte Arbeit gemacht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.27

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Haller! Sie haben sich sehr schwer getan, zu begründen, warum Sie gegen diesen Antrag, gegen diese Änderung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen sind. Ich bin auch der Meinung, daß ein beson


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite