Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 66

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13.17

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir beschließen heute die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes. Dabei ist für mich als Arbeitnehmervertreterin wichtig, daß das nur aufgrund einer Vereinbarung im Kollektivvertrag möglich sein wird. Meine Damen und Herren! Es ist sehr wohl ein gravierender Unterschied, ob für den betroffenen Arbeitnehmer, der Nachtarbeit leisten muß, die Bezahlung ausschlaggebend ist. Es besteht ein Unterschied, ob man in einem Leistungsbetrieb einen Fixlohn oder Akkord- oder Prämienentlohnung bekommt.

Es ist uns allen klar, daß die Nachtarbeit gesundheitsschädigend ist. In unserem Betrieb wollen immer weniger Männer Nachtarbeit verrichten, weil sie nicht nur familienfeindlich ist, sondern auch keine Bildungsmöglichkeiten gegeben sind, also die Chancen auf Bildung dadurch verlorengehen.

Ich arbeite zwar sonst mit der Kollegin Steibl zusammen, aber zu glauben, daß es sich jeder selbst richten kann, ob er in der Nacht arbeiten will oder nicht, das ist ein Irrtum, das entspricht nicht der Realität. (Abg. Steibl: Das habe ich auch nicht gesagt! – Abg. Dr. Feurstein: Das hat sie nicht gesagt!) Es kann niemand selbst entscheiden. (Abg. Dr. Feurstein: Das ist ein Mißverständnis! – Abg. Meisinger: Gleichbehandlung!)

Herr Abgeordneter! Bei eurem Vorschlag gibt es noch einen gravierenden Unterschied: Ihr brüstet euch damit, daß ihr zwar die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen fordert, aber ihr seht keine Rahmenbedingungen dabei vor. (Beifall bei der SPÖ.)

Wie schaut denn die Situation im ländlichen Raum aus, wo die Frau in der Nacht nicht leicht jemanden für ihr Kind bekommt und wo sie noch dazu mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muß?

Ich mute dem Arbeitgeber nicht zu, daß er die ganze Nacht herumfährt, um die Frauen zu holen oder wieder nach Hause zu bringen. Das ist ein Irrglaube! Die Praxis schaut anders aus! (Rufe und Gegenrufe bei den Freiheitlichen und bei der ÖVP.) – Für Sie ist das einfach, weil Sie nicht an der Basis sind, und daher verstehen Sie das nicht.

Wann und wo haben Sie einmal die Sicherheit für die Frau auf dem Weg zur Arbeit oder dann auf dem Weg nach Hause eingefordert? – Das ist für Sie nie eine zu diskutierende Frage gewesen! (Abg. Haller: Sie haben es abgelehnt! Wir haben es gefordert!)

Für mich beziehungsweise für uns Sozialdemokraten ist es wichtig, daß die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, auch jene für die Kinderbetreuung, für die Pausenregelungen, also für alles, was dazugehört, um die geforderten Leistungen erbringen zu können. Es wird nur durch den Kollektivvertrag möglich sein, Nachtarbeit zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.21

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wieder einmal wird versucht, in Ansätzen versucht, das Nachtarbeitsgesetz für Frauen zu verändern, und es wird sogar von einem Meilenstein gesprochen. Dazu kann ich nur sagen: Es handelt sich dabei höchstens um einen Dominostein.

Es ist wieder einmal bewiesen worden, daß die Koalition nicht in der Lage ist, und zwar nach jahrelangen Beratungen – das Thema ist hier im Parlament ein Dauerbrenner –, eine Regelung zu einer geschlechtsneutralen möglichen Nachtarbeit zustande zu bringen, denn dieser Vorschlag – das geben Sie selbst zu, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition – löst das EU-Problem nicht. Das haben Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzesänderungsantrag sogar eingestanden.


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