Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 65

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Es ist ein Faktum, daß über die Initiativanträge und Anträge, die seit einiger Zeit im Hohen Haus liegen, und zwar über keinen der Anträge, nicht über jene der Oppositionsparteien und auch nicht über jene der beiden Regierungsparteien, ein gesamtpolitischer Konsens gefunden werden konnte. Ich glaube daher, daß es ganz wichtig gewesen ist, daß wir einen weiteren Schritt in Richtung einer zukünftigen Gesamtlösung gesetzt haben. Bei den Vorverhandlungen und nicht zuletzt bei den Verhandlungen im Sozialausschuß haben wir den Weg fortgesetzt, den wir auch schon bei der Arbeitszeitpolitik in anderen Bereichen beschritten haben, und zwar haben wir die Kompetenz, die Verantwortung den Sozialpartnern, also jenen, die vor Ort noch umfassender, noch konkreter, noch detaillierter bewerten und beurteilen können, welche Rahmenbedingungen zu schaffen sind, übertragen.

Auf der anderen Seite ist es richtig und wichtig, daß doch vom Gesetzgeber einige Grundsätze vorgegeben werden, unter welchen Bedingungen die Sozialpartner die Detailregelungen treffen sollen. Auf diese Grundsätze wurde schon im Gesetzestext verwiesen. Ich möchte aber auch noch auf die Begründungen verweisen, die in diesem Gesetzesvorschlag enthalten sind. So führt der Gesetzgeber beispielhaft an, welche kompensatorischen Ausgleichsmaßnahmen von den Sozialpartnern angewendet werden sollen, von Zeitausgleichsregelungen angefangen bis hin zu einem längeren Urlaub und anderen Maßnahmen. Damit ist eine politische Vororientierung gegeben, in welcher Form diese Gesetzesänderung umgesetzt werden soll.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube doch, daß wir aufgrund unserer Erfahrung sagen können, daß Arbeitnehmerinteressen mit Arbeitgeberbedürfnissen am besten über die Kollektivvertragspolitik in Einklang gebracht werden können. Ich glaube daher, daß es falsch gewesen wäre, einem Anliegen des Liberalen Forums Rechnung zu tragen, wonach es zu einem generellen Aufheben des Nachtarbeitverbotes für Frauen gekommen wäre. Dann hätten wir nämlich keine Chance gehabt, da steuernd, regulierend, begleitend einzugreifen und sozialpolitisch motiviert Maßnahmen zu treffen.

Gleichermaßen ist es auch nicht sinnvoll, in einem Gesetz, das letztlich die gesamte Arbeitswelt abzudecken hat, detaillierte, ganz konkrete Vorgaben für die Betroffenen zu geben, weil es ein Unterschied ist, ob es sich um einen Verkehrsbetrieb, einen Industriebetrieb oder um einen Dienstleistungsbereich handelt. Ich meine, daß die Kollektivvertragspartner am besten beurteilen können, in welcher Situation welche Möglichkeiten und welche Maßnahmen die geeignetsten sind.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich bin sehr froh, daß heute im Hohen Haus dieser Initiativantrag beschlossen werden kann, und würde mich freuen, wenn dieser Antrag die Zustimmung bekommen würde, weil ich glaube, daß wir damit einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer zukünftigen Orientierung setzen könnten. Damit würden gute Voraussetzungen für eine weitere Diskussion, wie die EU-Richtlinie, die uns konkrete Vorgaben gibt, perspektivisch nach dem Jahr 2001 im österreichischen Rechtsgefüge eingebunden sein wird, geschaffen werden.

Ich möchte mit der Bitte an die Sozialpartner schließen, überall dort, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Betriebsräte und die Gewerkschaften die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit eines Kollektivvertrags erkennen und wo das Bedürfnis nach einem solchen vorhanden ist, konstruktiv aufeinander zuzugehen und im Sinne der Begründungen, die im Gesetz enthalten sind, und im Sinne des Gesetzestextes dann Verhandlungen aufzunehmen. Wir haben damit die Chance für manche Frauen, für manche Gruppen in unserer Gesellschaft, die Interesse an einer Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb, in einem bestimmten Bereich haben, für diese Beschäftigung eröffnet. Entscheidend ist aber, daß hier Ausgleichsmaßnahmen in der Qualität vorgenommen werden können, daß Nachtarbeit sozialpolitisch verträglich ist, und zwar nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Sophie Bauer vor. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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