Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 64

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich habe schon im Ausschuß klar betont: Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, zu feig sind, in einem entsprechenden Abänderungsantrag festzuschreiben, daß der Gesetzgeber sehr wohl nicht nur die Verpflichtung, sondern auch die Notwendigkeit erkennt, gesundheitliche Gefährdung bei Nachtarbeit eindeutig zu definieren und auch bestimmte Rechte und Pflichten festzuschreiben und nicht darauf zu verzichten und Empfehlungen an die Kollektivvertragspartner zu richten, an die sie sich halten können, aber nicht müssen, weil sie weich sind, dann ist das ein Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Abg. Meisinger: Geschlechtsneutral!)

Trotz der Bezeichnung "geschlechtsneutral" gibt es eine Gesundheitsgefahr. (Abg. Meisinger: Ist auch für Männer gesundheitsgefährdend!) Na selbstverständlich! Ich habe jetzt nicht von Männern gesprochen, sondern von einer Regelung, mit der Nachtarbeit für alle zugelassen wird, obwohl wir alle uns einig waren, daß Nachtarbeit im Prinzip gesundheitsgefährdend ist – unabhängig von ihrer konkreten Ausformung. Aber in den Bestimmungen, die wir heute beschließen sollen, sind ganz weiche Formulierungen enthalten.

Ich erwarte mir von einem Gesetzgeber, der dieses Problem ernst nimmt, daß er sagt: Jawohl, darauf haben wir Rücksicht zu nehmen! Wir wollen die Nachtarbeit nicht so zulassen, wie es Kollegin Steibl jetzt dargelegt hat, nämlich daß jeder selbständig entscheiden können soll, ob er Nachtarbeit macht oder nicht, sondern es haben bestimmte Auflagen dabei zu erfolgen. All das, was im Antrag Verzetnitsch, Nürnberger, Hostasch, Kostelka enthalten war, wie zum Beispiel Zeitguthaben, war richtig und wichtig, und das kann man nicht eliminieren.

Insofern, Frau Kollegin Steibl, ist das kein Meilenstein nach vorne, sondern gegenüber diesem Antrag ein Meilenstein nach hinten. Wir werden bei dieser Politik des permanenten Zurückweichens und des Nichtsehenwollens, welche Probleme mit diesen Regelungen verbunden sind, nicht mitmachen. Daher werden wir, weil diesem Antrag jeglicher gestalterischer Wille des Gesetzgebers fehlt, nicht zustimmen.

13.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

13.11

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist unbestritten, daß Nachtarbeit, insbesondere dann, wenn die Arbeitszeiten wechseln, also wenn Tagesarbeit und Nachtarbeit ständig wechseln, eine besondere Belastung der Gesundheit, eine Belastung für das familiäre Zusammenleben und auch eine erschwerte Teilnahme am gesamtgesellschaftlichen Leben mit sich bringt. Es ist daher notwendig, daß da immer wieder flankierende Maßnahmen ergriffen werden.

Ich glaube aber, daß es richtig ist, nicht jede Nachtarbeit gleich zu sehen, weil die Betroffenheiten in den einzelnen Branchen, in den einzelnen Berufen auch sehr unterschiedlich sind. Daher meine ich, daß der Gesetzgeber in der Vergangenheit einen richtigen Weg gegangen ist, wenn er grundsätzlich einmal von einem Nachtarbeitsverbot für Frauen ausgegangen ist, aber mittels gesonderter Ausnahmeregelungen spezifische Interessenlagen berücksichtigt hat.

Aufgrund von Verhandlungen im Rahmen der Europäischen Union und durch unsere EU-Mitgliedschaft ist nun folgende Situation eingetreten: Wir sind jetzt mit einer EU-Richtlinie für eine generelle Anforderung einer geschlechtsneutralen Nachtarbeitsregelung konfrontiert. Es ist sicher unser gemeinsamer Wille und auch unsere gemeinsame Verantwortung, da eine Gesamtlösung zu finden. Wir haben für die Einführung dieser Regelung einen Zeitraum bis zum Jahr 2001 eingeräumt bekommen.

Ich glaube daher, daß es wichtig ist, weitere Erfahrungen mit dem jetzigen Nachtarbeitsgesetz für Frauen zu sammeln, um dann zu wissen, welche Form eine zukünftige gesamtgesetzliche Regelung für ein geschlechtsneutrales Nachtarbeitsgesetz haben soll.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite