Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 63

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welchem Bereich sie arbeiten wollen. Zum Beispiel ist es derzeit ungesetzlich, wenn eine Chefsekretärin abends eine Projektbeschreibung ausarbeiten will oder wenn eine EDV-Technikerin in einer Bank bestimmte Programmierarbeiten zu unüblichen Arbeitszeiten machen will. Das war bis jetzt nicht legal, und es ist auch keine Ausnahme.

Ich habe vor Monaten einen Brief von Jörg Martin Willnauer, einem bekannten Künstler in Österreich, erhalten, und dieser schrieb mir, daß eine junge Frau, die sich bei den Casinos Austria um den Posten eines Croupiers beworben hat, abgelehnt wurde. Dort wird nicht nur Geld verspielt, sondern man kann es auch durch Arbeit als Croupier legal verdienen. Im Ausland, zum Beispiel in Marburg, ist es sehr wohl möglich, daß nicht nur Männer, sondern auch Frauen als Croupier arbeiten. In Österreich besteht diese Chance bislang nicht.

Ich möchte nur plakativ aufzeigen, daß es notwendig ist, mit sehr viel Fingerspitzengefühl und Engagement von beiden Seiten der Sozialpartner vorzugehen, um diese neue Chance zu nützen. Vor kurzem stand in der "Neuen Zeit", die keine konservative Zeitung ist, daß Frauen nunmehr auch zum Futtertrog zugelassen werden, von dem sie eine Zeitlang ferngehalten worden sind. Ich erkläre, was damit gemeint war, nämlich daß Frauen nun auch die Chance haben, in bestimmten Branchen das gleiche Entgelt wie Männer zu bekommen. Weiter steht in dieser Glosse: Vielleicht ist das auch ein Punkt gewesen, daß es große Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau gibt. – In diesem Sinne glaube ich, daß wir alle mit dieser Novelle selbstbestimmend in die richtige Richtung gehen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.06

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Frau Ministerin! Ich kann es wirklich kurz machen. Wir von den Grünen lehnen diese Regelung ganz entschieden ab. Ich sage Ihnen auch warum und bin darin auch durch die bisherige Debatte bestärkt worden.

Es ist viel über den Nulltarif gesprochen worden. Es soll nicht zum Nulltarif geschehen, sondern es soll selbstverständlich finanzielle Abgeltungen dafür geben. Ich habe aber etwas anderes in Erinnerung, Kollege Feurstein, Kollege Nürnberger und meine sonstigen MitstreiterInnen und Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuß! Ich habe etwas anderes in Erinnerung.

Frau Kollegin Steibl! Gerade Sie haben im Zusammenhang mit der Nachtarbeit in bezug auf Frauen von Doppelmoral gesprochen. Diese Doppelmoral gibt es nach wie vor. Wir waren uns, wenn es um Nachtarbeit gegangen ist, immer einig darüber, daß wir sie nicht haben wollen, daß wir sie nicht zusätzlich erleichtern wollen, weil es dabei um gesundheitliche Gefährdung geht. Man kann das Problem der gesundheitlichen Gefährdung bei Nachtarbeit nicht einfach wegdenken.

Jetzt höre ich mit Erstaunen, daß wir für ein bißchen mehr Geld das vergessen sollen, es gebe da keine Probleme. Ich lese mit Erstaunen im Antrag, daß es einen Anspruch auf Versetzung bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten geben soll. – "Nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten und bei nachweislicher Gesundheitsgefährdung" heißt doch, daß man entweder schon ziemlich gefährdet sein muß, oder der Arbeitsinspektor beziehungsweise die Arbeitsinspektorin stellt bei der freiwilligen Untersuchung fest, daß die betreffende Person nicht mehr geeignet ist, Nachtarbeit zu machen.

Dazu sagen Sie: Na ja, wenn der oder die nicht mehr kann, dann soll möglichst ein Tagesarbeitsplatz gefunden werden. Das soll der Kollektivvertrag so festschreiben. Aber wenn es den Tagesarbeitsplatz nicht gibt, dann hat der oder die ArbeitnehmerIn Pech gehabt, dann steht ihm oder ihr nur mehr die Kündigung frei. Das darf nicht möglich sein, meine sehr geehrten Damen und Herren!


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