Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 84

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Wenn Herr Kollege Guggenberger so zufrieden ist, dann kann ich nur sagen, es gibt natürlich schon immer noch etwas Besseres, lieber Walter.

In Richtung meines Vorredners und Kollegen Gaugg muß ich schon sagen, es gibt natürlich einige positive Ansätze, aber nur ganz wenige. Positiv ist, daß es beim zusätzlichen Karenzgeldbezug keine Obergrenzen gibt. Positiv ist die Einführung einer subsidiären Krankenversicherung bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Positiv sind auch die Erleichterungen im Falle von Mehrlingsgeburten. Diesen Punkten werden wir auch zustimmen. Wir wollen getrennte Abstimmung.

Aber alles, was Sie heute hier beschließen wollen, sind doch letztlich nur Reparaturmaßnahmen – dies hat Herr Kollege Guggenberger schon eingestanden –, Reparaturmaßnahmen für soziale Härten, die Sie, die Damen und Herren von den Regierungsparteien, mit dem Strukturanpassungsgesetz geschaffen haben. Dies ist aber sicher kein Anlaß zum Jubeln und dafür, so zufrieden zu sein.

Ich beziehe mich jetzt auf das Karenzgeldgesetz. Der Anlaß für diese Neuregelung war doch der, daß man den Frauen nach der Karenzzeit den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern wollte. Wir Freiheitlichen monieren das seit Jahren, und heute ist es anscheinend auch der Regierung klar geworden, daß das eine arbeitsmarktnotwendige Maßnahme ist, um eben eine Verbindung zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin aufrechtzuerhalten und ihr den Wiedereinstieg zu ermöglichen.

Der Antrag 645/A der Regierungsparteien bringt sicher einige Erleichterungen in diesem Bereich. Die Regelungen sind aber kompliziert, für die Arbeitnehmerin sehr schwer durchschaubar, und sie sind auch darauf ausgerichtet, daß das Karenzgeld durch zusätzliche Verdienstmöglichkeiten verkürzt wird. Dadurch wird es letztlich genauso wenig Anreiz bieten wie die Teilzeitkarenz, die man auch als großen Erfolg angekündigt hat.

Wir Freiheitlichen haben einen Antrag eingebracht, der weit darüber hinausgeht. Wir wollen eine jährliche Durchrechnungsmöglichkeit, die verhindert, daß das Karenzgeld gekürzt wird, die es ermöglicht, daß Urlaubsvertretungen durchgeführt werden, die dem Dienstgeber und der Dienstnehmerin Vorteile bringen würden, ohne daß das Karenzgeld dabei gekürzt wird. Wir werden diesen Antrag sicher wieder einbringen, weil er nach wie vor eine sinnvolle Ergänzung zu jenen Maßnahmen wäre, die Sie heute beschließen wollen.

Ich möchte noch zu einem Punkt Stellung nehmen, und zwar zum Entschließungsantrag des Kollegen Feurstein, in dem die Frau Bundesministerin aufgefordert wird, eine Gesetzesänderung vorzulegen, wonach Beitragszahlungen von Selbständigen – es soll also eine Rahmenfristverlängerung stattfinden – im Bereich der Arbeitslosenversicherung möglich gemacht werden, das heißt durch zusätzliche Beitragszahlungen.

Worum geht es dabei? Das Strukturanpassungsgesetz – und jetzt sind wir wieder dort – hat eine Härte derart geschaffen, daß nach maximal drei Jahren Selbständigkeit sämtliche Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung für Selbständige entfallen. Das ist eine soziale Härte – und das in einer Zeit wie der heutigen, Kollege Feurstein, in der Männer und Frauen mit über 40 Jahren freigestellt werden, mangels einer anderen Verdienstmöglichkeit in die Selbständigkeit abwandern, nach drei Jahren oder später in Konkurs gehen müssen, weil das auch nicht geht, und dann stehen sie da. Wenn sie vorher 25 Jahre lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, stellt sich schon die Frage: Soll das wirklich alles weg sein? Soll das alles verloren sein?

Wir Freiheitlichen wollen das nicht! Wir wollen eine "ewige Anwartschaft" in diesem Bereich. Deshalb bringe ich unseren freiheitlichen Entschließungsantrag zum zweitenmal ein:


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