Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 83

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vorübergehend diesen Personen ein kleines zusätzliches Einkommen neben der Arbeitslosigkeit sichern. Das wäre Zynismus pur.

Sie haben es in der Hand, Herr Kollege Feurstein, so wie die Kollegen von der SPÖ, sich klar dazu zu äußern. (Beifall bei den Grünen.)

14.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Guggenberger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Herr Abgeordneter, bitte.

14.29

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war der frühere deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer, dem der Ausspruch zugeschrieben wird – sinngemäß –, es kann einen nichts daran hindern, klüger zu werden. Das trifft durchaus auch auf diese Novelle zu, die wir heute beschließen. Darum ist es für uns auch überhaupt keine Kritik, die von Kollegen Gaugg und auch von Kollegen Öllinger ausgesprochen wurde, wenn sie meinen, wir hätten innerhalb von zwei Jahren das Arbeitslosenversicherungsgesetz nun schon wieder novelliert. Wir stehen dazu.

Was ist bei diesem ersten Strukturanpassungsgesetz passiert? – Wir haben damals beschlossen, daß Arbeitslose, die über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus verdienen, den gesamten Arbeitslosengeldbezug des Monats verlieren. Das ist durchaus – man muß das heute leidenschaftslos bekennen – ein politischer Fehler gewesen.

Ich komme aus einem sehr tourismusintensiven Bezirk. Da gibt es sehr viele Betriebe, die etwa Ende April, Anfang Mai, je nach Länge der Wintersaison, zusperren, und dann bekommen sie irgendwann um Pfingsten wieder Gäste und sperren für drei, vier, fünf Tage wieder auf. Da hat sich letztes Jahr folgendes abgespielt: Die Betriebe haben ihre stempelnden Arbeitnehmer zurückgebeten. Die haben das auch gerne getan, haben diese drei, vier Tage gearbeitet und haben da 4 000 oder 5 000 S verdient. Im nachhinein mußten sie feststellen, daß diese 4 000 oder 5 000 dazuverdienten Schilling dazu geführt haben, daß ihnen das Arbeitslosengeld für das gesamte Monat gestrichen wurde. Daß die Arbeitnehmer empört waren, versteht sich wohl von selbst.

Diese haben sich natürlich bei ihren Chefs beschwert. Alle gemeinsam, die Chefs und die Arbeitnehmer, haben sich beim Arbeitsmarktservice beschwert. Es waren die Kolleginnen und Kollegen in den Regionalstellen des Arbeitsmarktservices, die diesen Unmut ausbaden mußten. Wir haben das eingesehen und akzeptiert und haben Überlegungen angestellt. Es war dieses Hohe Haus, das die Frau Bundesministerin im Rahmen einer Entschließung beauftragt hat, eine vernünftige, praxisbezogene Lösung zu finden.

Diese vernünftige, praxisbezogene Lösung haben wir gefunden. Sie liegt heute vor. Alle sind zufrieden: die Arbeitnehmer, die Dienstgeber und nicht zuletzt die Kolleginnen und Kollegen vom Arbeitsmarktservice. Wenn alle zufrieden sind, dann frage ich mich, wieso wir nicht auch zufrieden sein sollten. Wir sind zufrieden und geben dieser Gesetzesvorlage daher gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt vor von Frau Abgeordneter Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.32

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es geht bei der heutigen Beschlußfassung hauptsächlich um die Möglichkeit eines Zusatzeinkommens bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Karenzgeld.


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