Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 145

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dungs- und Beschäftigungssysteme unterstützen soll. Im Hinblick darauf und aufgrund der guten Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn geht es um die Erleichterung der Beschäftigung von Grenzgängern in diesen Zonen. Seit der wirtschaftlichen und politischen Öffnung Ungarns hat ja die Bedeutung der Beschäftigung von Grenzgängern zugenommen.

Ich teile hier zum Teil die Sorgen des Kollegen Donabauer, bin aber der Überzeugung, daß die Vorlage gut ist und es dann nur daran liegen wird, wie diese Abkommen bilateral gehandled werden. Ich glaube, das ist eine wichtige Voraussetzung. Der Austausch von Praktikanten gewinnt in diesem Sinn immer mehr an Bedeutung, da mit dem EU-Beitritt die Gastarbeitnehmerabkommen obsolet geworden sind.

Noch einmal zum ersten zurück: Dieses Abkommen, das für Grenzgänger gilt, die in den in der Regierungsvorlage genannten Bezirken eine Beschäftigung aufnehmen, bedeutet für Österreich und Ungarn gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung sämtlicher sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften. Die Zahl der Grenzgänger wird – und das ist, glaube ich, auch wichtig zu sagen – unter Bedachtnahme auf die jeweilige Arbeitsmarktsituation jährlich von einer gemischten Kommission, bestehend aus Österreichern und Ungarn, durch einen Notenwechsel festgelegt.

Da gibt es das Problem des Sonderfalles der Ausländerbeschäftigung, da keine Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet vorausgesetzt wird. Eine Zulassung von Grenzgängern zum österreichischen Arbeitsmarkt unterliegt aber weiterhin den Regelungen der Ausländerbeschäftigung. Diese Grenzgänger werden in die Bundes- beziehungsweise Landeshöchstzahl eingerechnet. Es kommt jedoch zu einem Entfall der arbeitsmarktpolitischen Prüfung im Einzelfall, da diese Zulassung keine weiteren Integrationsschritte begründet. Dauer des Abkommens: ein Jahr.

Zum zweiten: Die Dauer der Beschäftigung als Praktikant reicht von sechs bis zwölf Monaten – eine Verlängerungsmöglichkeit auf 18 Monate besteht – und wird unter Bedachtnahme auf die jeweilige Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zur Vervollkommnung der Berufs- und/oder Sprachkenntnisse von Praktikanten im Alter von 18 bis 35 Jahren für Staatsbürger des jeweiligen Landes mit Wohnsitz im eigenen Land festgesetzt. Die Zahl der Praktikanten ist für das erste Jahr mit 300 festgesetzt. Auch da gilt, daß alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften des Vertragsstaates, in dem der Praktikant die Beschäftigung ausübt, anzuwenden sind.

Zum dritten: Das Abkommen mit dem Großherzogtum Luxemburg bezüglich der sozialen Sicherheit wird wie die beiden ersteren von der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion begrüßt. Wir werden dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet, damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstatterin findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte daher die Damen und Herren Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Nachdem jetzt einige sportliche Leistungen vollbracht wurden (Heiterkeit), gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußbericht getrennt vornehmen lasse.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1003 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen des Abgeordneten Mag. Haupt auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über den Zusatzantrag und die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite